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Sofix
24-02-2005, 09:59
Hausratversicherung:

Computerdateien nicht geschützt

Viele Hausratpolicen schließen den Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag mit ein. Ersetzt werden im Schadensfall kaputte Fernseher, Radios oder auch Computer. Anders sieht die Sache jedoch bei auf dem Computer befindlichen Dateien aus.


Diese zählen Versicherungen leider nicht zu den materiellen Dingen im Sinne der Hausratversicherung und lehnen entsprechend den Schadensersatz ab. In diesem Sinne urteilte jetzt auch das Landgericht Stuttgart. Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger die gesamte Kundendatei auf seinem Computer nach Blitzschlag verloren. Daraufhin beauftragte der Geschäftsinhaber eine Softwarefirma mit der Datenrettung. Die entstandenen Kosten forderte er von seiner Hausratversicherung zurück.

Doch die Gesellschaft stellte sich quer. Laut Versicherungsvertrag gehöre nur der Computer selbst, nicht aber virtuelle Dateien zum Leistungsumfang der Police, so die Argumentation. Die Richter sahen das genauso (LG Stuttgart, Az. 5 S 106/04). Wer Software und Dateien absichern möchte, der muss eine spezielle Elektronikversicherung abschließen.

Quelle: www.biallo.de

Sofix
24-02-2005, 10:02
Autounfall mit Neuwagen

Kein Anspruch auf fabrikneues Auto

Wer mit einem neu gekauften Auto einen Unfall baut, hat nicht unbedingt einen Versicherungsanspruch auf ein nagelneues Ersatzfahrzeug. Wird der PKW ordnungsgemäß und vollständig repariert, so dass nichts mehr auf den Unfall hindeutet, und zugleich ein Wertausgleich geleistet, muss die Versicherung keinen Neuwagen bezahlen, so das Landgericht Bielefeld (Az. 2 O 453/99).

Der Fall: Der Besitzer eines 21 Tage alten Audi A6 baute einen Verkehrsunfall. Für die Reparatur des Wagens erhielt er von seiner Versicherung rund 3.500 Euro Schadenersatz plus die Auslagen für einen Mietwagen. Das genügte dem Mann aber nicht, er forderte ein komplett neues Auto.

Dieses Ansinnen lehnten die Richter jedoch ab. Begründung: Der Wagen sei ordnungsgemäß repariert worden und entspreche im Nutzwert dem eines Neuwagens. Der Makel des Unfallwagens und des damit verbundenen geringeren Marktwerts sei durch die zusätzliche Zahlung von 500 EUR ausreichend abgegolten.

Sofix
24-02-2005, 10:08
Auktionshandel im Internet:

Widerruf auch bei Ebay erlaubt

Bei einer Online-Auktion gelten grundsätzlich die üblichen Geschäftspraktiken wie die Regeln zum Fernabsatzgestz und zum Verbrauchsgüterkauf. So kann sich ein Käufer zum Beispiel auf das 2-wöchige Widerrufsrecht berufen, wenn ihm eine ersteigerte Ware nicht gefällt.

Beim Internet-Auktionshaus Ebay kam es kürzlich zum Streit über diese Frage. Ein gewerblicher Verkäufer hatte auf der Website Schmuck zur Versteigerung angeboten. Einem Bieter gefiel das Angebot und er ersteigerte vier Ringe. Nachdem die Ware daheim angekommen war, fand der Käufer aber keinen Gefallen an den Ringen. Er schickte sie zum Verkäufer zurück. Das wollte der Händler nicht akzeptieren und klagte.

Richter des Amtsgerichts Kehl gaben dem Verkäufer zwar grundsätzlich Recht, dass das Bürgerliche Gesetzbuch das geltende Fernabsatzgesetz im Fall von Versteigerungen einschränkt, indem es das Widerrufsrecht für den Ersteigerer ausschließt. Dies findet nach Ansicht des Gerichts aber in solchen Fällen keine Anwendung, weil der Anbieter seine Ware an den Höchstbietenden abgibt, das Geschäft also nicht durch den klassischen Zuschlag des Versteigerers zustande kommt. Folge: Bei Online-Aktionen gelten die Vorschriften aus dem Fernabsatzgesetz, das heißt, der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf einer Ware. (AG Kehl, Az. 4 C 716/01)

Sofix
26-02-2005, 11:30
Kaution:

Ratenzahlung möglich

Die meisten Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Sicherheitsleistung von maximal drei Monatsmieten dient dem Vermieter als Faustpfand, falls der Mieter die Mietsache beschädigt und nicht für den Schaden aufkommen will. Üblicherweise fordert der Vermieter die Kaution in einem Stück und legt sie dann auf einem separaten Konto an.

Doch es geht auch anders. Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter die geforderte Kaution auch in Raten überweisen dürfen (BGH, Az. VIII ZR 344/02). Die Juristen stellten sich damit hinter die Auffassung eines Mieters, der zwar grundsätzlich zur Zahlung der Kaution bereit war, das Geld aber in mehreren Teilbeträgen überweisen wolle.

Allerdings stellten die Richter eine Bedingung: Die erste Rate sei immer mit Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. Für die Richter war es dabei unerheblich, ob der Mietvertrag eine andere Regelung, zum Beispiel die Einmalzahlung, vorsieht. Eine solche Vertragsklausel sei grundsätzlich unwirksam.

Sofix
26-02-2005, 11:34
Autokauf:

Nach Kurzzulassung immer noch Neuwagen

Wer einen Neuwagen beim Autohändler kauft, der möchte in jedem Fall ein unbenutztes, fabrikneues Fahrzeug erhalten. Doch treffen diese Attribute auch dann noch zu, wenn das Fahrzeug bereits ein paar Tage oder Wochen auf den Namen des Händlers zugelassen war, in dieser Zeit aber nicht bewegt wurde?


Ja, sagen die obersten Bundesrichter am Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 109/04). Ein Auto, das einige Zeit auf das Autohaus zugelassen war, kann nicht als Gebrauchtwagen bezeichnet werden, wenn es bislang keinen Meter im Straßenverkehr gefahren ist.

Die Richter billigten mit diesem Urteil die im Autohandel übliche Praxis der Kurzzulassung. Begründung: Tages- oder Kurzzulassungen dienten in aller Regel nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern in erster Linie der Möglichkeit, dem Käufer einen teilweise erheblichen Preisnachlass zu gewähren. Eine Abnutzung und damit ein Wertverlust des Fahrzeugs sei damit nicht verbunden.

Sofix
01-03-2005, 11:10
Internetadresse:

Finanzamt erkennt Anschaffungskosten nicht an


Für Selbstständige und Firmen ist es heute sehr wichtig eine eigene Internetadresse zu besitzen. Unzählige Bestellungen, Kontakte und Geschäftsverkehr laufen inzwischen über das Internet. Nicht selten geben Firmen und Geschäftsleute für wohlklingende bzw. leicht einprägsame Internetadressen viel Geld aus, vor allem dann, wenn die Wunschdomain bereits vergeben ist.

Doch wer geglaubt hat, er könne diese Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, der irrt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte mit Urteil vom 16.11.2004 klar, dass Aufwändungen für eine Domain-Adresse weder sofort abziehbare Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. 2 K 1431/03).

Im konkreten Fall hatte ein Gewerbebetrieb die Kosten für eine Domain-Adresse als sofort abziehbare Betriebsausgabe in seiner Gewinnermittlung angesetzt. Das Finanzamt blieb davon unbeeindruckt, daraufhin klagte die Firma. Doch auch vor dem Finanzgericht hatte sie keinen Erfolg. Nach Ansicht der Richter stellt eine Internet-Adresse ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar, das keinem Wertverlust unterliege. Domain-Adressen seien bei ihrer Nutzung unter wirtschaftlichen Aspekten weder einer zeitlichen, rechtlichen noch technischen Beschränkung unterworfen, daher seien sie als Wirtschaftsgut auch nicht steuerlich abschreibbar. Eine Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe komme allenfalls bei einer Veräußerung in Betracht, so die Richter. Das Urteil ist noch rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.

Sofix
04-03-2005, 12:22
Familiendarlehen:

Nach Scheidung kann Kredit zurückgefordert werden

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, dürfen Angehörige, die einem Ehepartner Geld geliehen haben, dieses zurückfordern. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in diesem Sinne den Fall einer Familie, bei dem die Eltern dem jungen Brautpaar Geld geliehen hatten, damit sich die Eheleute eine Existenz aufbauen konnten.

Als die Ehe in die Brüche ging forderten die Eltern einen Teil des Geldes vom Schwiegersohn zurück. (OLG Koblenz, Az. 5 U 129/04) Die Richter gingen in dem Urteil sehr weit: Obwohl die Rückzahlung des Darlehens nur für den Fall vereinbart worden war, dass die Eltern selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden, bejahten sie die Rückforderung der Mittel. Mehr noch: Der Mann muss für die Hälfte des geliehenen Geldes auch noch Zinsen zahlen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ja die Eltern das Darlehen für den Aufbau der gemeinsamen Zukunft des Paares geliehen hätten. Dieser Absicht sei aber auf Grund der Scheidung der Boden entzogen worden, damit beanspruche der Ex-Schwiegersohn die Mittel unberechtigter Weise und müsse sie nun zurückgeben.

Sofix
08-03-2005, 16:23
Gericht entscheidet: Private Autoverkäufer müssen nicht auf alle Mängel hinweisen

Ein privater Autoverkäufer, der einen Gebrauchtwagen verkauft, ist nicht verantwortlich auf alle Mängel hinzuweisen. Denn es tritt die 'keine Offenbarungspflicht des Verkäufers' in Kraft, so das Landgericht München (AZ: 26 O 17856/04).

In einem Fall-Beispiel ging es um einen Privatmann, der einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen verkauft hatte. Der Wagen hatte einige Korrosionsstellen auf der Motorhaube sowie eine Beule an der Fahrzeugseite.

Der Käufer will aber nun vom Kaufvertrag zurücktreten, da ihm die Schäden nicht aufgefallen sind. Zu unrecht, so die Richter, wenn ein Privatmann einen Gebrauchtwagen ohne Garantie verkauft, müssen nicht alle sichtbaren Schäden aufgezählt werden.

Quelle: www.netzeitung.de

Sofix
08-03-2005, 16:24
Neuwagen:

Bei Mängeln nicht sofort reparieren lassen, sonst gibts kein Geld

Wer einen Neuwagen kauft und dabei Mängel feststellt, sollte ihn nicht unmittelbar zur Werkstatt bringen, sonst bleibt man später auf seinen ganzen Unkosten sitzen. Ein Disagio kann nur vom Händler verlangt werden, wenn eine Frist eingeräumt wird.

Das geht aus einem Fall-Beispiel vom Bundesgerichtshof hervor. Wird allerdings der Verkäufer nicht vorher informiert und der Wagen sofort repariert, besteht keine Möglichkeit mehr, sein Geld zurückzubekommen. (AZ: VIII ZR 100/04).

In diesem Fall hat der BGH die Klage eines Neuwagen-Käufers, der 2002 einen Wagen gekauft hatte, abgelehnt. Bereits nach einem halben Jahr blieb das Auto mit einem Motorschaden stehen, der Käufer ließ das Auto ohne Wissen des Verkäufers reparieren.

Quelle: www.netzeitung.de

Sofix
13-03-2005, 11:47
Aktiensplit:

Spekulationsfrist beginnt nicht von vorn


Viele Aktiengesellschaften versuchen durch einen Aktiensplit den Kurs ihrer börsennotierten Anteilscheine attraktiver zu gestalten. Klar, welcher Anleger kauft schon gern eine Aktie, die zum Beispiel 300 Euro kostet – das erscheint optisch teuer. Nach einem Schnitt von eins zu zehn, würde das Papier „nur noch“ 30 Euro kosten – das klingt wesentlich preiswerter.

Anleger, die eine solche Aktie bereits in ihrem Depot halten, besitzen nach einem Aktiensplit wie in unserem Beispiel nun nicht mehr 10 Aktien zu je 300 Euro, sondern 100 Aktien zu je 30 Euro im Depot. Stellt sich die Frage, was passiert mit der Spekulationsfrist für die 90 neu hinzugekommenen Aktien?

Antwort: Aus steuerlicher Sicht nichts. Für die neuen Aktien beginnt die einjährige Spekulationsfrist nicht von vorn zu laufen. Auch bei einem Verkauf der Papiere binnen zwölf Monaten bleibt das gesamte Paket von den Finanzbehörden unbehelligt, wenn die Ausgangspapiere vor dem Aktiensplit bereits länger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren.

Sofix
17-03-2005, 17:51
Autounfall:

Kein Schadenersatz bei Schneeketten auf Sommerreifen

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist sehr riskant. Zwar schreibt der Gesetzgeber nicht zwingend den Gebrauch von Winterpneus vor, doch bereits ab Temperaturen von sieben Grad Celsius abwärts verschlechtert sich das Fahrverhalten der Sommerreifen derart, dass die Sicherheit auf der Straße beeinträchtigt ist.

Die Gummimischung verhärtet sich und bietet keine ausreichende Haftung mehr. Winterreifen besitzen dagegen eine spezielle Gummimixtur, die den Wagen sicher auf der Straße hält.
Sommerreifen im Winter sind aber noch aus einem weiteren Grund riskant: dem Versicherungsschutz. Wer im Winter mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs ist, der riskiert bei Unfällen den Schutz der Kaskoversicherung. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer über die Sommerreifen Schneeketten gezogen hat.

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, fehle Sommerreifen trotz Schneeketten im Gegensatz zu Winterreifen eine stabile Seitenführung. Dadurch könne das Auto leicht von der Fahrbahn abkommen. Weil ein Autofahrer dies nicht beherzigt hatte, stuften die Richter sein Verhalten als „grob fahrlässig“ ein. Damit war die Kaskoversicherung aus dem Spiel und der Mann musste den Unfallschaden selbst bezahlen. (OlG Frankfurt, Az. 3 U 186/02)

Sofix
26-03-2005, 17:28
Reisegepäck im Flugverkehr:

Bei Verlust maximal 550 Euro Entschädigung

Flugpassagiere kennen das: Nach dem Auschecken steht man sich die Füße vor dem Gepäckband platt am wartet auf seine Koffer. Nach längerer Wartezeit beginnt man dann langsam zu zweifeln, ob das Gepäck noch kommt. Kurz bevor die Hoffnung restlos schwindet, öffnet sich dann doch noch die Luke und das begehrte Gepäckstück plumpst auf das Förderband. Doch was passiert, wenn das Gepäck tatsächlich weg ist?

Zu einem folgenschweren Verlust kam es am Flughafen Köln. Ein Fluggast wartete vergebens auf sein Gepäck, der Koffer war spurlos verschwunden. Der Man hatte aber jede Menge Wertsachen darin verstaut, die er nun von der Fluglinie entschädigt haben wollte. Er verklagte die Gesellschaft auf 14.000 Euro Schadenersatz.

Die Fluglinie weigerte sich mit dem Hinweis, dass dem Passagier laut Gesetz höchstens 550 Euro Entschädigung zustände. Daraufhin zog der Geschädigte vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Rechtsauffassung der Fluggesellschaft (22 U 137/04). Einen höheren Wert als 550 Euro könne der Mann nur einfordern, wenn er das Gepäckstück als besonders wertvoll deklariert und eine entsprechend höhere Beförderungsgebühr dafür bezahlt hätte.

Sofix
05-04-2005, 17:42
Haustiere:

Auch Katzen müssen an die Leine

Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere in Deutschland. Oft streunen die Vierbeiner tagsüber draußen herum, am Abend kommen sie dann herein. Der Freilauf von Katzen erzürnt aber immer wieder die Gemüter der Nachbarschaft. In manchen Fällen müssen sich sogar die Gerichte damit befassen, wie ein aktuelles Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichts zeigt (Az. 2 Z BR 99/04).

Das Gericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem eine Katze nach Ansicht der Hauseigentümergemeinschaft zu viel Freiraum genoss. Das Tier spazierte täglich durch die Wohnanlage und besuchte auch den Kinderspielplatz samt Sandkasten. Das war einigen Anwohnern zu viel. Sie verlangten, dass die Katze an die Leine müsse.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Mieter, die Katzen halten, dürften ihre Tiere nicht frei herumlaufen lassen, wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht wünsche. Schließlich könne das Tier Gemeinschaftsflächen wie Spielplätze verunreinigen. Wer seine Katze mit nach draußen nehmen möchte, der müsse sie anleinen, so die Richter.

Sofix
16-04-2005, 16:41
Versicherungsschutz:

Wild ist nicht gleich Wild


http://www.n-tv.de/359196.html


P.S. Die versuchen es doch wirklich mit allen Tricks, damit sie nicht zahlen müssen :flop: :motz:

Sofix
26-04-2005, 11:13
Warnweste:

Ab Mai in Österreich Pflicht


Ab 1. Mai müssen Autofahrer in Österreich eine Warnweste an Bord haben. Autofahrer sind künftig verpflichtet, den Warnumhang bei einem Unfall oder einer Panne vor dem Betreten der Straße anzuziehen.
Bereits seit letztem Jahr besteht die Westenpflicht in vielen Urlaubsländern.

So schreiben Italien, Spanien und Portugal das Mitführen von Warnwesten in Privatautos vor. Urlauber, die im Süden Europas unterwegs sind, sollten den Westenzwang unbedingt beachten. Wer ohne Warnweste erwischt wird, der muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In Spanien sind bis zu 91 Euro fällig, in Italien bis zu 50 Euro, wenn die Weste nicht griffbereit im Fahrzeuginnenraum verstaut ist. Wichtig: In den genannten Ländern benötigt jeder Mitreisende eine eigene Weste! Motorradfahrer sind vom Westenzwang bislang ausgenommen.

In Deutschland besteht für Privat-PKW noch keine Verpflichtung, eine Warnweste an Bord zu haben. Sie gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Allerdings dürfen Freiberufler noch ohne Warnweste unterwegs sein, wenn sie keiner Berufsgenossenschaft angehören. Trotzdem empfiehlt es sich, vorsichtshalber ein entsprechendes Stück Sicherheitskleidung im PKW mitzuführen.

Stefano
26-04-2005, 11:24
Na dann wirds ja höchste Zeit das ich mir so nen Teil zulege ;)

Sofix
27-04-2005, 09:24
Testament:

Banken und Steuerberater dürfen Nachlass verwalten

Bislang durften nur Anwälte und Notare den Nachlass Verstorbener professionell verwalten und aufteilen. Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs haben diesen Kreis jetzt erweitert (Az. I ZR 213/01 und Az. I ZR 182/02). Danach dürfen nun auch Bankmitarbeiter und Steuerberater als Nachlassverwalter tätig werden. Zunächst geht der gesamte Nachlass in die Hände des Testamentsvollstreckers über.

Dieser verwaltet das Vermögen nach den Vorgaben des Testaments und teilt es sukzessive auf die Angehörigen auf. Zugleich kümmert er sich auch um notwendige Formalitäten oder um Konteneröffnungen, zum Beispiel für minderjährige Erben.

Normalerweise brauchen Erben keinen Testamentsvollstrecker. Jeder Nachfahre darf nach Ansinnen des Verstorbenen den Nachlass unter den Hinterbliebenen aufteilen. Bei großen oder komplizierten Erbvermögen oder wenn die Angehörigen arg zerstritten sind, lohnt sich allerdings ein unabhängiger Fachmann. Auch wenn die Erben minderjährig sind kann ein Profi die beste Lösung sein.

Hinterbliebene sollten je nach Art des Erbes einen Testamentsvollstrecker auswählen. Bei eher juristischen Problemen ist sicher ein Anwalt die beste Wahl, bei vorrangiger Vermögensverwaltung eher eine Bank. Die Vergütung des Nachlassverwalters richtet sich nach der Höhe des Erbes. Sie beträgt in der Regel zwischen einem und sieben Prozent der Vermögenssumme.

Sofix
04-05-2005, 09:15
Schönheitsreparaturen:

Wie Vermieter das Finanzamt beteiligen

Lässt ein Immobilieneigner vor Einzug in die eigenen vier Wände die Wohnung gründlich renovieren, darf er die Kosten dafür nicht beim Finanzamt geltend machen. Mit einem Trick geht jedoch auch dies. Wohnt nämlich noch ein Mieter in der Immobilie, kann der Eigentümer vor Auszug des Mieters die Wohnung renovieren lassen. In diesem Fall muss das Finanzamt den Renovierungsaufwand als Werbungskosten anerkennen.

Allerdings klappt der Trick nur, wenn der Eigner selbst in das Objekt einziehen möchte. Soll das Haus oder die Wohnung hingegen nach der Renovierung verkauft werden, spielt der Fiskus nicht mit. Der Bundesfinanzhof begründete kürzlich in einem Urteil warum: Weil vor Verkauf ausgeführte Sanierungsarbeiten den ohnehin steuerfreien Gewinn beim Verkauf des Objekts erhöhen würden, dürften die aufgelaufenen Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Im betreffenden Fall wollte der Kläger drei Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist erst sanieren und dann veräußern (BFH, Az. IX R 34/03). Steuerexperten raten dazu, mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf die Immobilie zu modernisieren und erst später zu verkaufen.

Tester32
05-05-2005, 15:31
Mittwoch 4. Mai 2005, 14:54 Uhr

Oslo (AFP) - Strippen ist nach Überzeugung eines norwegischen Gerichts eine Kunst - und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil kam ein Gericht in Oslo zu dem Schluss, dass die Eintrittskarten für Striptease-Shows ebenso von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden müssten wie die für Opernvorstellungen, Ballett oder Theateraufführungen. In dem Fall "Diamond Go Go Bar gegen den Staat Norwegen" hatte der Anwalt der Striptease-Bar geltend gemacht, auch Varietékünstler wie Schwertschlucker oder Komödianten müssten schließlich keine Mehrwertsteuer zahlen.

Sofix
06-05-2005, 09:31
Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

Online-Banking ist eine schnelle und bequeme Sache. Mehr als ein Drittel aller Deutschen nutzt bereits die Vorzüge des Internetbankings – Tendenz steigend. Bankkunden können problemlos vom heimischen PC aus Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder ändern, Aktien und Fonds kaufen oder feste Geldanlagen abschließen.

Selbst umfangreiche Kreditgeschäfte wie Baufinanzierungen oder Umschuldungen sind für Onlinebanker kein Problem. Mit der Palette der individuellen Möglichkeiten steigt aber auch die Eigenverantwortung. Denn Beratung bei Bankgeschäften wie am Bankschalter ist bei vielen Direktbanken nur eingeschränkt möglich. Und auch das konkrete Handeln am PC, insbesondere bei Überweisungen, will genau durchdacht und überprüft sein.

Wird beispielweise das Geld an eine falsche Kontonummer überwiesen, kann man nicht einfach den Bankangestellten hinter dem Schalter dafür verantwortlich machen. Für Onlineüberweisungen ist der Bankkunde selbst verantwortlich und muss deshalb genau aufpassen, welche Kontonummer er in die Tastatur eingibt. Die Direktbank, die die Transaktion abwickelt, ist nicht verpflichtet, die Kontonummer des Empfängers auf Korrektheit zu überprüfen. Ist das Geld weg, wird es sehr schwer die Zahlung rückgängig zu machen.

Tester32
06-05-2005, 15:26
Original geschrieben von Sofix
Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

Wird beispielweise das Geld an eine falsche Kontonummer überwiesen, kann man nicht einfach den Bankangestellten hinter dem Schalter dafür verantwortlich machen. Für Onlineüberweisungen ist der Bankkunde selbst verantwortlich und muss deshalb genau aufpassen, welche Kontonummer er in die Tastatur eingibt. Die Direktbank, die die Transaktion abwickelt, ist nicht verpflichtet, die Kontonummer des Empfängers auf Korrektheit zu überprüfen. Ist das Geld weg, wird es sehr schwer die Zahlung rückgängig zu machen.

Quatsch! Ob der Bankangestellte eine handschriftlich ausgeführte Überweisung ins System eingibt, ein Info-Terminal über einen Belegscanner einscannt oder ein Kunde in einer Überweisungsmaske eintippt, ist egal, denn zu diesem Zeitpunkt hat keine eingebende Seite eine Möglichkeit, die Korrektheit der Empfänger-Daten zu überprüfen. Diese Überprüfung geschieht erst im Rechenzentrum der Empfänger-Bank. Dort laufen die nicht korrekten Überweisungen (abweichende Namen etc.) in einer speziellen Liste auf, die zumindest bei einem RZ, das ich kenne, dann manuell geprüft und abgearbeitet werden.

So ein Schmarrn könnte vielleicht nur bei einer bankinternen Überweisung passieren, aber auch da hat die Bankensoftware versagt. Oder die Bank hat wieder ein Märchen den ahnungslosen Richtern erzählt! :D Als Referenz würde ich dieses Urteil jedenfalls nicht sehen, sondern eher neben dem obigen Strippen in Norvegen einreihen. :)

Sofix
06-05-2005, 15:30
Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

diese weisheit stammte nicht von mir persönlich :D.

Tester32
06-05-2005, 19:45
Original geschrieben von Sofix
diese weisheit stammte nicht von mir persönlich :D. Eine Überweisung hat neben der Konto-Nr. noch den Empfänger-Namen. :) Wenn man sich natürlich doppelt geirrt hat, hat keine Software eine Chance! :D Allerdings steht in den AGBs meiner Bank, daß auf mein Konto fehlgebuchtes Geld mir nicht gehört. Wenn eine anderen Bank es versäumt hat, solchen Punkt aufzunehmen und dadurch den Konto-Inhaber zu Fehlschritten geleitet hat, muß sie für ihren Fehler natürlich blechen.

Fazit: die Bank ist bei Fehlern im Geldverkehr immer schuld! :D

Sofix
06-05-2005, 20:13
Original geschrieben von Tester32
Fazit: die Bank ist bei Fehlern im Geldverkehr immer schuld! :D

die bundesbank sieht das wahrscheinlich etwas anders :rolleyes: . habe da vor ca. 3 jahren belgische france eingetauscht. man sagte mir, daß das sehr lange, bis zu einem jahr, dauern würde, bis das geld kommt. gut, nach ca einem jahr fragte ich mal nach, wo denn mein geld geblieben sei. antwort: " das geld wurde überwiesen!" ich fragte: "ja, wohin denn?" darauf die antwort: "das können wir nicht mehr lesen, aber raus ist es, sie können froh sein, daß die unterlagen noch da sind!" ich beschwerte mich. daraufhin sollte ich einen suchantrag stellen :eek: . ich mach's jetzt kurz, mein geld ist verschwunden, hab es bis heute nicht bekommen :rolleyes: .

Sofix
23-05-2005, 10:55
Unbestellte Versandware:

Geschenk vom Händler

Es kommt vor, dass der Postbote ein Päckchen vorbeibringt, in dem sich Ware befindet, die der Empfänger gar nicht bestellt hat. Nicht selten handelt es sich um Lockvogelangebote, etwa Bücher oder Haushaltsgegenstände, mit denen ein Versandhaus auf sich aufmerksam machen will.Doch wie muss der Verbraucher reagieren, wenn der Händler im beiliegenden Brief schreibt, dass er davon ausgeht, dass der Kunde die Ware behalten möchte, wenn er sie nicht binnen zwei oder drei Wochen zurückschickt? Muss man die Ware bezahlen, wenn man sie behalten möchte? Und wenn nicht, muss man sie zurückschicken? Nichts davon ist nötig. Senden Versandhäuser Ware unbestellt ins Haus, besteht seitens des Händlers keinerlei Anspruch mehr auf das Geschenk. Der Empfänger kann den Gegenstand benutzen, aufbrauchen oder auch weiterverschenken – da er nichts bestellt hat, braucht er auch nichts zu bezahlen oder dafür zu haften.Etwas anderes gilt, wenn Sie im Vorfeld mit dem Händler ausgemacht haben, dass Sie eine zum Beispiel per Telefon angebotene Ware gern anschauen würden. In diesem Fall besteht Haftung seitens des Empfängers und er muss die Ware entweder bezahlen oder zurücksenden. Nur unverlangt zugeschickte Ware gilt grundsätzlich als Geschäft ohne Vertragsabschluss und damit ohne Haftung.

OMI
23-05-2005, 13:45
Hatte da selber eine praktische Erfahrung :D

Ein Münzversand sandte mir unbestellt eine Serie von DM-MÜnzen - kurz nach der Euro-Umstellung. Dazu eine Rechnung über 12 Euro.

Natürlich habe ich nichts bezahlt, und doch tatsächlich eine Mahnung erhalten :D :lk:

Nach einem kurzen email-Verkehr wurde ich dann sogar angerufen, mit der BItte, die MÜnzen doch dann zurückzusenden. Man würde mir sogar einen frankierten Rückumschlag zusenden.

Auch das verneinte ich, bot aber gerne an, dass sie die Münzen direkt über einen Lieferservice bei mir abholen könnten.
Dazu hatten sie dann aber auch keine Lust - und hatten sich seitdem nicht mehr gemeldet.... :p:

Sofix
31-05-2005, 10:09
Kleine Mängel an Gebrauchtwagen müssen hingenommen werden

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/automobil/ticker/iptc-tmn-20050530-26-dpa_8937878/

Sofix
02-06-2005, 11:12
Wildunfall:

Teilkasko zahlt nur bei deutschem Wild

Wildunfälle gehören eigentlich zum Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung. Autofahrer, die eine solche Police abschließen, sollten also bei einer Kollision mit einem Tier darauf vertrauen können, dass ihre Versicherung den Schaden reguliert. Doch Vorsicht: Passiert der Unfall im Ausland, kann die Gesellschaft den Schadenersatz verweigern.

Ein solches Missgeschick passierte einem deutschen Urlauber, der mit seinem Pkw durch Norwegen fuhr. Wie aus heiterem Himmel sprang plötzlich ein Rentier vor den Wagen. Der Zusammenprall hinterließ erhebliche Schäden am Auto. Der Urlauber vertraute darauf, dass die heimische Versicherung den Schaden regulieren werde.


Doch weit gefehlt. Die Gesellschaft weigerte sich Schadenersatz zu leisten, weil der Versicherungsschutz nur einheimische Tiere einschließe. Das wollte der Urlauber nicht glauben und zog vor Gericht. Doch auch hier bekam er eine Abfuhr. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Versicherung Recht (OLG Frankfurt, Az. 7 U 190/02). Es sei statthaft, dass die Gesellschaft den Versicherungsumfang nur auf einheimische Tiere beschränke, urteilten die Richter. Dazu gehörten u.a. Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und Hunde. Elche oder Rentiere seien nicht einheimisch.

OMI
02-06-2005, 22:27
Das hätt ich wirklich nicht gedacht ....:crazy:

Sofix
08-06-2005, 10:48
Gebrauchtwagen:

Händler haftet auch für Reifen

Händler, die Gebrauchtwagen verkaufen, haften nicht nur dafür, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet. Der Käufer muss sich ebenso darauf verlassen können, dass die Reifen des Wagens in einem verkehrssicheren Zustand sind. Erleidet der neue Besitzer kurz nach dem Kauf einen Unfall wegen kaputter Reifen, kann er beim Händler Schadenersatz geltend machen, das entschied der Bundesgerichtshof. (BGH, Az. VIII ZR 386/02)

So geschehen bei einem Sportwagen-Fan. Als dieser seinen neuen Ferrari auf der Autobahn testete, platzte bei hoher Geschwindigkeit ein Reifen und das Fahrzeug erlitt Totalschaden. Nach eingehender Untersuchung stellte sich heraus, dass der Händler zwar die Reifen erst vor einem Jahr neu aufgezogen hatte, die Pneus aber bereits mehrere Jahre alt waren.

Nach Ansicht der Richter hätte der Händler den Reifenmangel erkennen müssen und die Gummis nicht aufziehen dürfen. Da er fahrlässig über das Alter der Reifen hinweggesehen habe, sei er Schuld am Unfall und müsse daher Schadenersatz leisten. Die Schadensumme belief sich auf rund 100.000 Euro.

Sofix
09-06-2005, 10:00
Türkische Lira:

Altes Geld nur noch dieses Jahr gültig

Die Türkei hat vor wenigen Monaten eine neue Währung eingeführt. Die Währung heißt zwar immer noch Lira, doch die Zahlen auf den Geldscheinen haben jetzt sechs Nullen weniger. Offiziell heißt das Geld jetzt „Neue Türkische Lira“ und trägt das Währungskürzel TRY. Im Jahr 2005 kann mit beiden Währungen bezahlt werden, sie gelten parallel nebeneinander.

Doch Urlauber sollten aufpassen. Ende 2005 verlieren die alten Scheine und Münzen ihr Gültigkeit, ab Januar 2006 gilt nur noch die neue Währung. Wer dieses Jahr in die Türkei fliegt, sollte daher nach Möglichkeit keine alten Scheine mit nach Deutschland bringen. Ist die nächste Türkeireise erst wieder ein Jahr später geplant und möchte man dann übrig gebliebenes Geld wieder mitnehmen, kann es passieren, dass die Läden das Geld nicht mehr akzeptieren.

Sparfüchse tauschen am besten sowieso erst in der Türkei, denn dort sind die Umtauschkurse günstiger als in Deutschland. Allerdings sollte man den Umtausch nicht im Hotel vornehmen, sondern in Postämtern oder bei staatlichen Banken, etwa der Ziraat Bank oder der Halkbank.

Sofix
15-06-2005, 10:28
Lebensversicherung:

Längeres Widerrufsrecht

Beim Abschluss eines Geschäfts gilt normalerweise ein 14-tägiges Rückgaberecht. Diese Regel galt bislang auch für Lebensversicherungskunden, die einen neuen Vertrag unterschrieben hatten. Seit kurzem hat sich diese Frist verlängert. Für den Widerruf der Vertragsunterschrift haben Versicherungsnehmer jetzt bis zu 30 Tage Zeit.

Die neue Regelung ist am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten und gilt seither für alle Verträge von diesem Tag an. Eingeschlossen sind alle Einzelverträge für die private Altersvorsorge, neben Lebensversicherungen also auch Rentenpolicen und Rürup-Verträge. Wichtig: Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Versicherungsbedingungen in den Händen hält. Im Zweifelsfall muss die Gesellschaft nachweisen, wann die Unterlagen zugegangen sind.

Auch ist es Sache der Gesellschaft, den Kunden auf die neue, verlängerte Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen. Versäumt der Vertreter dies, hat der Versicherte das Recht, den Vertrag noch ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags zu widerrufen.

Sofix
21-06-2005, 10:16
Schlüsselverlust:

Keine generelle Mieterhaftung

Kommt einem Mieter der Wohnungsschlüssel abhanden, muss er nicht in jedem Fall die Kosten für dessen Ersatz oder gar den Austausch des Schlosses übernehmen, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 7 U 165/03).Hintergrund des Urteils war die Frage, ob ein Mieter auch dann die anfallenden Kosten tragen muss, wenn er für das Abhandenkommen des Schlüssels keine Schuld trägt.

Im konkreten Fall beinhaltete der Mietvertrag eine Klausel, nach der die Mieter stets dazu verpflichtet waren, den Verlust eines Haus- oder Wohnungsschlüssels zu ersetzen. Die Richter verwarfen diese Vertragsklausel.

Nach Ansicht des Gerichts dürfe der Vermieter die Kosten nur dann in Rechnung stellen, wenn der Mieter den Schlüsselverlust tatsächlich verursacht hat. Trägt er dagegen keine Schuld, etwa bei einem Diebstahl, so müsse der Mieter die Kosten auch nicht tragen. Das gleiche gelte, wenn trotz Verlusts der Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist. Das sei regelmäßig dann der Fall, wenn die Adresse weder auf dem Schlüssel noch auf dem Schlüsselbund vermerkt ist.

Sofix
23-06-2005, 10:19
Investmentfonds:

Hohe Transparenz und Anlagesicherheit

Das Thema Sicherheit hat für viele Geldanleger oberste Priorität. Festzinssparer gehen ganz auf Nummer sicher, Käufer börsennotierter Wertpapiere nehmen immerhin in Kauf, dass ihre Anteilscheine im Wert schwanken. Was aber niemand möchte: Seinen Einsatz wegen der Insolvenz eines Unternehmens gänzlich verlieren. Solche Ausfallrisiken beinhalten aber zum Beispiel Zertifikate.

Wesentlich besser haben es da Fondssparer. Investmentfonds bieten nämlich den Vorteil, dass das eingesetzte Kapital als Sondervermögen auch dann sicher ist, wenn die Fondsgesellschaft Konkurs anmelden sollte. Fair geht es auch beim Verkauf von Anteilen zu: Der Rücknahmepreis eines Fondsanteils resultiert einzig aus dem Inventarwert des Fondsvermögens. Die täglichen An- und Verkäufe von Fondsanteilen haben keinen Einfluss auf die Anteilspreise. Anders bei Zertifikaten: Obwohl diese Wertpapiere an der Börse gehandelt werden, fehlt es häufig an klaren Vorgaben für die Preisbildung. In der Regel bestimmt der Emittent die Geld- und Briefkurse allein.

Hohe Kostentransparenz bei Fonds gewährleistet zudem die so genannte Total Expense Ratio: Die Ertrags- und Aufwandsrechnung gibt dem Anleger einen klaren Überblick über die Kostenstruktur des Fonds. Ferner sind Investmentfonds sehr gut miteinander vergleichbar: Wertentwicklungsstatistiken, Ratings und Rankings renommierter Agenturen geben dem Anleger einen sehr guten Überblick, welcher Fonds zu den besten seiner Klasse gehört und welcher nicht. Zertifikate sind wegen ihrer großen Diversifizierung dagegen kaum untereinander vergleichbar und besitzen auch keine Ratingnoten.

Sofix
29-06-2005, 09:13
Unterhalt:

Einkommenserhöhung für alle Kinder

Kinder geschiedener Eltern haben Anspruch auf höheren Unterhalt, wenn sich das Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers erhöht. Das gilt selbst dann, wenn die Einkommensverbesserung nicht auf eine Lohnerhöhung zurückzuführen ist, sondern sich wegen erneuter Heirat lediglich aus dem Splittingvorteil des neuen Paares ergibt.


Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Karlsruhe den Einspruch eines Vaters zurück, der den Unterhaltsanspruch für sein Kind aus erster Ehe nach erneuter Heirat weiterhin auf der Basis seines bisherigen Nettoeinkommens zahlen wollte (Az. 2 UF 39/04). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei Unterhaltsfestlegungen immer zwischen dem Anspruch des Ex-Partners und dem des Kind unterschieden werden müsse. Danach wird der Partner-Unterhalt nach der Höhe des Einkommens zum Zeitpunkt der Scheidung festgelegt. Der Kindes-Unterhalt hängt dagegen von der Höhe des aktuellen Einkommens ab.

Das Prinzip des steigenden Unterhaltsanspruchs ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Damit soll die Benachteiligung von Kindern aus erster Ehe gegenüber Kindern aus zweiter Ehe vermieden werden. Allerdings darf der Unterhalt immer nur dann steigen, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltszahlers nicht angegriffen wird.

romko
30-06-2005, 09:36
Nciht aktuell aber trotzdem amüsant (Gras=lebenslang, aber jeder kann mit Gewehren rumlaufen):

"Es gibt 100.000 absolute Marihuana Raucher in den USA und die meisten sind Neger, Hispanics, Philippinos oder Entertainer.
Ihre teuflische Musik, Jazz, Swing resultiert aus dem Konsum von Marihuana.
Dieses Marihuana bewirkt, dass weiße Frauen sexuelle Beziehungen zu Negern, Entertainern und anderen suchen."

"... Grund Nr. 1, Marihuana zu verbieten, ist dessen Effekt auf die degenerierenden Rassen."

"Marihuana ist eine abhängig machende Droge, die bei ihren Verwendern Wahnsinn, Kriminalität und Tot hervorruft."

"Sie rauchen einen Joint und es ist wahrscheinlich, dass Sie Ihren Bruder töten."

"Marihuana ist die am meisten Gewalt erzeugende Droge in der Geschichte der Menschheit."

Harry Anslingers Aussage vor der entscheidenden Marihuana Anhörung im US-Senat, 1937
Aufgrund dieser Aussagen wurde Cannabis in den USA verboten.
Es folgten Verbote weltweit.
Allein in den USA haben Menschen wegen Marihuana bisher mehr als 14.000.000 Jahre in Haft gesessen!

Sofix
05-07-2005, 16:27
Krankenkassenbeitrag:

Auch Studenten müssen mehr bezahlen

Die Änderungen des Krankenkassenbeitrags zum 1. Juli 2005 wirken sich auch auf die Monatsbeiträge für Studenten und Fachhochschüler aus. So steigt der Beitrag von 46,60 Euro monatlich auf 48 Euro pro Monat. Hinzu kommt der Betrag für die Pflegeversicherung von künftig 7,92 Euro für Studenten mit Kinder und 9,09 Euro für Kinderlose.

Die Erhöhung gilt aber nur für zwei Monate. Ab September werden die monatlichen Krankenkassenbeiträge wieder etwas ermäßigt. Grund ist das Absinken des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen, der Teil der Berechnung des Monatsbeitrags für Studenten ist. Mit Beginn des Wintersemesters sind dann 47,53 Euro monatlich an die Krankenkasse zu zahlen.

Hintergrund: Ab 1. Juli müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent senken. Damit sollen die zusätzlichen Beiträge für Krankengeld und Zahnersatz ausgeglichen werden, die die Versicherten von diesem Zeitpunkt allein zu tragen haben. Im gleichen Atemzug müssen Krankenversicherte aber einen einkommensabhängigen Beitrag von 0,9 Prozent für Zahnersatz und Krankengeld zusätzlich bezahlen. Daran beteiligen sich Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger nicht.

Sofix
08-08-2005, 10:37
EU-Fahrzeuge:

Käufer kann Wagen nicht zurückgeben

EU-Neuwagen sind wegen ihres niedrigen Preises bei Autokäufern sehr beliebt. Käufer müssen aber damit rechnen, dass sie im Falle eines Mangels weniger Rechte genießen als bei heimischen Autohändlern. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jetzt, dass Importvermittler einen EU-Wagen nicht zurücknehmen müssen, selbst wenn dieser Mängel aufweist. (Az. IV A / - S 0321 - 34/05)

Im Gerichtsfall kaufte ein Autofahrer einen Neuwagen, der in Spanien produziert worden war. Über Holland gelangte das Fahrzeug durch einen Importvermittler nach Deutschland. Der Haken: Statt des gewünschten und bestellten Modells aus dem Jahr 2003 erhielt der Käufer ein Auto aus dem Jahr 2002

Der Autofan wollte das nicht akzeptieren und verlangte den Kaufpreis zurück. Zu Unrecht, sagte das Gericht. Im Normalfall wird der Vermittler nämlich nicht Eigentümer des Fahrzeugs und er behält auch den Kaufpreis nicht ein. Er erhält nur ein Art Provision für die Vermittlung des Geschäfts. Der Käufer müsse seine Rechte daher beim Verkäufer im Kaufland geltend machen.

Tester32
23-08-2005, 13:58
(cid) - Auf der Web-Seite www.recht-in.de können sich Internet-Nutzer juristische Ratschläge für den Alltag holen. Im Forum des kostenlosen Portals beantworten Experten praktische Fragen etwa zu Hartz IV, der elterlichen Aufsichtspflicht oder zu Problemen bei Online-Auktionen. Ein Interessent möchte zum Beispiel wissen, ob er als Hartz-IV-Bezieher mit seinen Kindern nach Italien in den Urlaub fahren darf. Ein anderer bekam eine Vorladung der Polizei und weiß nicht, wie er darauf reagieren soll, und eine ratlose Mutter von behinderten Kindern möchte sich gegen den Werkstattkrach des Nachbarn wehren. Darüber hinaus führt die Seite die neuesten Urteilen deutscher Gerichte, vom Amtsgericht Schweinfurt bis hoch zum Bundesverfassungsgericht, auf. Außerdem findet sich eine Auflistung der für den Alltag notwendigen Verordnungen, etwa zur Bildschirmarbeit oder Altauto-Entsorgung. Überdies kann man sich auf der Seite die Kosten eines Prozesses ausrechnen lassen, Musterverträge herunterladen, sich durch den Dschungel juristischer Abkürzungen schlagen sowie Kontakte zu Beratungsstellen und Rechtsbeihilfen herstellen. Und schließlich lässt www.recht-in.de auch schmunzeln - mit absurden Beispielen aus Gerichtsurteilen, Schadensmeldungen und Gesetzestexten. So erfährt man, dass in Kanada das Verlassen eines Flugzeugs während des Flugs untersagt ist und dass sich das Oberlandesgericht Stuttgart vor Jahren mit der Unterscheidung zwischen Legegegacker und Konversationsgegacker bei Hühnern befassen musste.

Stefano
23-08-2005, 19:06
Unglaublich aber wahr :(

Fotograf wegen Missbrauchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Düsseldorf (ddp-nrw). Ein 49-jähriger Fotograf ist am Dienstag vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines 16-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Fotograf hatte sein Opfer auf einer Kosmetikmesse in Düsseldorf kennen gelernt und ihm ein Foto-Shooting angeboten. Dabei ließ sich der Schüler zunächst in Boxershorts ablichten, dann gab der Angeklagte ihm Wein zu trinken. Nachdem der 16-Jährige bewusstlos geworden war, wurde er von dem Fotografen sexuell missbraucht.

Der Richter sagte in seinem Urteil, der einschlägig vorbestrafte Angeklagte sei nur knapp an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt. :mad: :flop: :xkotz:

Dem Richter sollte man auch mal richtich einheizen :mad:

Sofix
26-08-2005, 10:19
Solaranlagen:

Höhere Zuschüsse vom Staat

Wer mit Sonnenwärme seine Heizungsanlage unterstützen möchte, erhält für entsprechende Investitionen seit 1. Juli mehr Geld. Das Bundesumweltministerium spendiert für Kombi-Solaranlagen, die sowohl Wasser als auch die Heizung erwärmen, einmalig 135 Euro statt bislang 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Für zwölf Quadratmeter Kollektorfläche bekommt der Investor also jetzt 1.620 Euro an Fördermitteln.

Etwas abgesenkt wurden hingegen die Zuschüsse für Anlagen, die nur Trinkwasser erwärmen. Reine Brauchwassertechnik wird künftig mit 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche unterstützt, bislang betrug die Förderung 110 Euro. Förderanträge für Solarkollektoren können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Infos: Tel. 06196/908625 oder im Internet unter www.bafa.de.

Tipp für Vermieter: Dank eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 52/02) dürfen Vermieter Investitionen in Solaranlagen steuerlich auf einen Schlag absetzen. Das gilt selbst, wenn die Anlage zusätzlich zur normalen Heizungsanlage angeschafft wird. Den Einwand des Fiskus, Solaranlagen seien über Jahre abzuschreibende Herstellungskosten, ließ das Gericht nicht gelten. Herstellungskosten sind es nur dann, so die Richter, wenn die Modernisierung die Ausstattung des Gebäudes stark verbessere. Dazu müssten jedoch mindestens drei der vier Kernbereiche des Hauses, nämlich Elektro-, Sanitär-, Heizungsinstallation oder Fenster deutlich verbessert werden. Heizung sei aber nur ein Kernbereich.

Sofix
29-08-2005, 10:36
Bundesschatzbriefe:

Vorsicht vor Steuerfalle

Bereits kleine Sparvermögen können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer auf die falsche Anlage setzt. Bei Bundesschatzbriefen vom Typ B kann das leicht passieren. Diese Schatzbriefvariante sammelt wegen des lukrativen Zinseszinseffektes die jährlichen Zinsgutschriften an und schüttet sie am Ende der siebenjährigen Laufzeit auf einen Schlag aus.

Beispiel: Ein Sparer legt 15.000 Euro zu durchschnittlich drei Prozent an. Sein Zinsgewinn beläuft sich nach sieben Jahren auf insgesamt 3.448 Euro. Der Haken: Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.421 Euro ist deutlich überschritten. Als Lediger müsste er 2.027 Euro versteuern – bei einem Steuersatz von 40 Prozent sind etwa 810 Euro ans Finanzamt zu überweisen. Der Reingewinn läge also nur bei 2.638 Euro. Selbst Verheiratete, die zusammen immerhin einen Zinsfreibetrag von 2.842 Euro besitzen, müssten noch 606 Euro mit dem Finanzamt teilen.

In diesem Fall sind klassische Sparbriefe von der Bank oder Bundesschatzbriefe vom Typ A die bessere Lösung. Diese schütten die Zinsen jährlich aus und verhindern, dass der Anleger allzu schnell den Sparerfreibetrag überschreitet. Bei einer Rendite von drei Prozent und einem Anlagebetrag von 15.000 Euro, würde der Sparer pro Jahr 450 Euro an Zinsen kassieren – steuerfrei, ohne Abzüge. Nach sieben Jahren betrüge das Gesamtergebnis: 3.150 Euro – immerhin 512 Euro mehr als bei Schatzbriefen mit Zinsansammlung.

Sofix
13-09-2005, 09:31
Fiktive Quellensteuer:

Bundesregierung forciert Abschaffung

Die Bundesregierung treibt die Abschaffung der fiktiven Quellensteuer voran. Als wichtigen Schritt dazu hat sie vor kurzem das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien vom kommenden Jahr angekündigt. Damit entfällt für Anleger die Anrechnung der fiktiven Quellensteuer in Höhe von 20 Prozent auf Zinserträge.

Hintergrund: Beim Kauf von Anleihen aus Entwicklungsländern können deutsche Anleger die so genannte fiktive Quellensteuer geltend machen. Dabei wird dem Anleger bei seiner Steuererklärung ein je nach Land differierender Abschlag auf seine zu zahlende Steuerschuld gewährt. Mit dieser Steuerentlastung unterstützt Deutschland Investments in ausgewählten Entwicklungsländern. In Wirklichkeit zahlt der Anleger gar keine Zinssteuer im Ausland, der deutsche Fiskus tut aber so, als hätte er. Für Brasilien erkennen die Finanzbehörden bislang eine fiktive Quellensteuer von 20 Prozent an.

Für Inhaber brasilianischer Anleihen wird es damit eng. Sie sollten sich überlegen, ob das Investment ohne den Steuerabzug überhaupt lohnt. Wenn nicht, ist es empfehlenswert, die Anleihen nach dem nächsten Ausschüttungstermin zu verkaufen und das Geld in andere Länder zu investieren. Für Portugal oder die Türkei gilt die fiktive Quellensteuer zunächst weiter. Allerdings möchte die Bundesregierung auch für diese Länder den Steuerbonus in den nächsten Jahren kippen.

Sofix
11-11-2005, 10:36
boah, bei dem alten recht stehen mir ja die haare zu berg :eek: .

Wohneigentumsrecht:

Eigentümergemeinschaft gemeinsam in der Pflicht

Gläubiger von Eigentümergemeinschaften dürfen nicht mehr ein x-beliebiges Mitglied der Gemeinschaft bestimmen, um ihre Schulden einzutreiben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Aktenzeichen: V ZB 32/05) dürfen einzelne Eigentümer nur in Ausnahmefällen stellvertretend für die Gesamtschulden der Gemeinschaft haftbar gemacht werden.

Damit wird die bisherige Praxis auf den Kopf gestellt: Bislang konnten sich Handwerker, Steuerbehörden oder Stromlieferanten einen beliebigen Eigentümer aus einer Gemeinschaft aussuchen und auf Zahlung der offenen Forderung drängen, gegebenenfalls auch gerichtlich klagen. Der fragliche Eigentümer musste dann die gesamte Summe vorstrecken und hinterher zusehen, wie er das Geld wieder bei den anderen Miteigentümern eintrieb.

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter geht dies künftig nicht mehr. Hat ein Gläubiger eine Forderung, muss er die gesamte Gemeinschaft verklagen. Grund: Die Gemeinschaft haftet immer als Ganzes, niemals ein einzelner Eigentümer.

Sofix
16-11-2005, 12:14
Probefahrt:

Wer zahlt nach einem Unfall?

Kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, stellt sich die Frage: Wer muss zahlen? Stammt das geliehene Fahrzeug vom Autohändler, ist die Sache relativ schnell geklärt: Die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung des Autohauses springt ein. Doch wie sieht es beim Kauf von Privat aus?

Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie beim gewerblichen Autohandel: Die Haftpflichtversicherung des Verkäufers ist in der Pflicht. Kaufinteressenten sollten aber darauf achten, dass das Fahrzeug erstens polizeilich angemeldet ist und zweitens versichert ist. Besitzt das Auto kein amtliches Kennzeichen ist Vorsicht geboten – sehr wahrscheinlich besteht für den Wagen kein Versicherungsschutz. Ein Streitpunkt bei einem Unfall ist zumeist die Rückstufung im Schadenfall. Hier müssen sich die Vertragsparteien wohl gütlich einigen, soll der Fall nicht vor Gericht landen.

Komplizierter ist es bei einem Schaden am zu verkaufenden Fahrzeug. Besitzt der Verkäufer keine Kasko-Versicherung, muss der Unfallverursacher den Schaden wohl selbst regulieren. Ist eine Kasko-Police vorhanden, kommt es auf deren Vertragsinhalt an. Die Versicherungsgesellschaft kann den Schaden zwar übernehmen, doch muss der Probefahrer sich darauf einstellen, eventuelle Selbstbeteiligungen bzw. Heraufstufungen in der Schadenfreiheitsklasse selbst auszugleichen.

Wichtig: Beide Parteien sollten vor Beginn der Probefahrt immer vereinbaren, wie sie im Schadenfall verfahren wollen. Damit werden potentielle Streitfälle im vorhinein entschärft. Zudem sollte sich der Verkäufer den Führerschein des Käufers zeigen lassen, ansonsten kann es passieren, das der Verkäufer bei einem Unfall des Probefahrers seinen Versicherungsschutz verliert, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Sofix
10-01-2006, 11:45
Angestellte dürfen Nebenjob verheimlichen

Arbeitgeber, die ihrem Angestellten auf die Schliche kommen, dass er noch einen Zweitjob ausübt, dürfen deswegen nicht einfach den Arbeitsvertrag kündigen. Das Landesarbeitsgericht München stellte sich mit diesem Urteil hinter die Interessen einer Beschäftigten (Az. 2 Sa 852/04).

Die Frau hatte ein Arbeitsverhältnis angenommen, obwohl sie noch eine Zeit lang bei einem anderen Unternehmen auf Teilzeit beschäftigt war. Als der neue Arbeitgeber von der zweiten Beschäftigung erfuhr, focht er den Arbeitsvertrag an und wollte die Mitarbeiterin wieder vor die Tür setzen.

Dies sahen die Arbeitsrichter allerdings anders. Die Beschäftigte sei nicht verpflichtet, weitere Arbeitsverhältnisse zu offenbaren oder gar zu beenden, wenn diese – wie in diesem Fall - für den Arbeitgeber nicht von Belang seien, so die Richter. Etwas anderes gelte, wenn ein Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis eingestellt werde. Dieser müsse weitere Arbeitsverhältnisse offen legen, weil sonst die Sozialversicherungsfreiheit gefährdet sei.

Sofix
18-01-2006, 11:34
Kfz-Steuer:

Keine Ersparnis mit ehemaligen Postautos

Die Freude über das vermeintliche Schnäppchen kann beim Kauf eines ehemaligen Postautos schnell dem Ärger weichen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Brandenburg (Az.: 4 K 12/04) dürfen diese Autos nämlich nicht als LKW versteuert werden, sondern unterliegen der Steuerpflicht für PKW.

Der Hintergrund: Die Deutsche Post verkauft oft Gebrauchtwagen, deren hintere Seitenfenster durch Blech ersetzt worden sind und bei denen ein Laderaumtrenngitter eingefügt ist. Die Händler werben bei diesen Autos dann oft damit, dass es sich zulassungsrechtlich um LKW handele, für die der geringere - nach dem Gewicht berechnete - Kfz-Steuersatz für Lkw zu zahlen sei.

Das aber sehen die Brandenburger Richter anders: Die meist als „verblechte Postautos“ bezeichneten Fahrzeuge seien steuerrechtlich als PKW anzusehen, sodass der Käufer normale Kfz-Steuer zahlen müsse. Zwar würden die ausrangierten Postautos von der Kfz-Zulassungsstelle in der Regel als LKW eingestuft, dies aber sei – so die Richter- für die Kfz-Steuerfestsetzung nicht verbindlich.

Sofix
02-03-2006, 09:47
Bankbelege:

Längere Aufbewahrung sinnvoll

Bankkunden sollten Kontoauszüge und andere Bankbelege nicht zu schnell entsorgen. Zwar sind Privatpersonen gesetzlich nicht verpflichtet, Bankbelege wie Kontoauszüge aufzuheben. Doch das lohnt sich, weil Kontoauszüge zum Beispiel als Nachweis für bestrittene Zahlungen dienen können.


Der Bankenverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften durchschnittlich drei Jahre beträgt. Tauchen in dieser Zeit Nachforderungen von Versandhändlern oder Warenhäusern auf, sind umsichtige Bankkunden fein raus.

Ganz besonders aufpassen sollten Immobilienbesitzer. Rechnungen für Leistungen an Grundstücken oder Gebäuden, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten, sind seit 1. August 2004 grundsätzlich zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund dafür sind verschärfte Vorschriften über die Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke (§ 14b, Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).

Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum, sondern mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

Sofix
05-04-2006, 11:38
Kündigung:

Einwurf in Briefkasten genügt

Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie bei dem betreffenden Arbeitnehmer eingetroffen ist. Ist der Beschäftigte gerade nicht in der Firma, so muss er das Kündigungsschreiben jedoch nicht unmittelbar in Empfang nehmen, sondern es genügt, wenn es in seinem Briefkasten landet.

Das Landesarbeitsgericht Bremen hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagte, weil er sie angeblich nicht erhalten hatte. Der Mann war bereits seit längerer Zeit krank. Nach einem Kuraufenthalt war er zu seiner Freundin gezogen, die ihn gesund pflegen wollte. Zwischenzeitlich sollte ein Freund die Post in der Wohnung des Kranken leeren und ihn über wichtige Dinge informieren.

Von der Kündigung erfuhr der Arbeitnehmer angeblich erst, nachdem er wieder zurück in seine eigene Wohnung gezogen war – das war gut sechs Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens in dessen Briefkasten. Der Beschäftigte wollte die Kündigung nicht akzeptieren und klagte. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab, weil der Mann die dreiwöchige Klagefrist überschritten hatte. Sie sahen die Möglichkeit der Zustellung per Post als völlig ausreichend an. Der Mann hätte sicherstellen müssen, dass sein Freund ihn auch zeitnah über dessen Post informiert. (LAG Bremen, Az. 3 TA 22/05).

Sofix
08-04-2006, 11:32
OLG Hamm: Erst nach mehrfachem erfolglosen Münzeinwurf gilt Parkuhr als kaputt

Die "Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht" meldet, dass das Oberlandesgericht in Hamm eine Entscheidung zu defekten Parkuhren herausgegeben hat.
Demnach muss man mehrfach erfolglos unterschiedliche Münzen in die Parkuhr eingeworfen haben, erst dann gilt der Parkautomat als kaputt. Danach darf man dann auf dem entsprechenden Platz das Auto mit Parkscheibe abstellen.

Quelle: www.wdr.de

Sofix
26-04-2006, 10:19
Online-Auktionen:

Wer bei gewerblichen „Power-Sellern“ kauft, kann widerrufen

Wer beim Online-Auktionshaus E-Bay Waren kauft, kann diesen Kauf widerrufen, wenn der Verkäufer sich als sogenannter Power-Seller bezeichnet und nachweislich zahlreiche Verkäufe getätigt hat. Denn bei einer nachgewiesenen hohen Anzahl von Verkäufen gilt er als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Käufer steht dann ein Recht auf Widerruf des abgeschlossenen Vertrages – einem sogenannten Fernabsatzvertrag - zu (Landgericht Mainz, Az.: 3 O 184/04).

Im zu entscheidenden Fall hatte der „Power-Seller“ binnen zwei Jahren und sieben Monaten 252 Verkäufe über das Online-Auktionshaus getätigt, vorformulierte „Versteigerungsbedingungen“ verwendet und innerhalb kurzer Zeit gleichartige Waren verkauft – und galt deshalb nach dem Beweis des ersten Anscheins als Unternehmer.

Dieser rechtlichen Beurteilung stand auch nicht entgegen, dass es in den Verkaufsbedingungen des Verkäufers hieß: „Privatverkauf nach aktuellem EU-Recht“.

Sofix
30-06-2006, 15:24
Verlust des Autoschlüssels:

Wann zahlt die Kasko und wann nicht?

Der Verlust eines Autoschlüssels ist nicht nur ärgerlich, er kann auch sehr teuer werden. Wird zunächst der Schlüssel geklaut und anschließend das Auto, kann der Besitzer nicht in jedem Fall Schadenersatz von seiner Kaskoversicherung erwarten. Die Gerichte entscheiden recht unterschiedlich.

Die Kaskoversicherung zahlt nicht: Wird der Schlüssel in die Jackentasche gesteckt und die Jacke anschließend an einen unbeaufsichtigten Kleiderständer bei einer öffentlichen Veranstaltung gehängt, hat der Besitzer schlechte Karten. Das Landgericht Coburg sah diese Handlung als fahrlässig an und verweigerte der Autobesitzerin den Schadenersatzanspruch (Az. 33 S 66/04). Das gleiche gilt, wenn der Autoschlüssel steckengelassen wird und das Fahrzeug kurzzeitig unbeaufsichtigt bleibt, etwa, weil man rasch ein Medikament aus der Apotheke holen muss.

Für das OLG Koblenz ist damit der Versicherungsschutz erloschen (Az. 10 U 550/03). Wird ein Autoschlüssel gestohlen, muss der Fahrer alle Schlösser am Wagen austauschen. Unterlässt er dies und fährt mit dem Zweitschlüssel munter weiter, kann er bei einem Diebstahl des Wagens nicht auf Schadenersatz hoffen, urteilte das OLG Bamberg (Az. 1 U 100/03).

Sofix
07-07-2006, 10:09
Ferienjobs:

Ab welchem Alter darf wie viel gearbeitet werden?

Viele Schüler versuchen mit Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Was viele nicht wissen: Für Ferienjobs ist genau festgelegt, ab welchem Alter die Jugendlichen wie lange arbeiten dürfen. Zudem bestimmt das Jugendarbeitsschutzgesetz, welche Jobs für welche Alterklasse überhaupt erlaubt sind. Generell gilt: Kinder unter 13 Jahren dürfen noch nicht jobben.

Das Gesetz teilt Kinder und Jugendliche in verschiedene Altersgruppen ein:

Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. In Frage kommen Jobs wie Babysitten oder Zeitungen und Prospekte austragen. Erlaubt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Werktag, also maximal 10 Wochenstunden. Während der Schule darf die Tätigkeit nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger.

Mit 15 Jahren können Jugendliche vier Wochen im Jahr Vollzeit jobben. Erlaubt sind 40 Stunden pro Woche, pro Tag 8 Stunden. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten eigentlich untersagt. Doch hier gelten viele Ausnahmen, etwa in Krankenhäusern, Altersheimen, Verkaufsstellen, Gaststätten und in der Landwirtschaft.

Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche von 5 bis 21 Uhr arbeiten, in Gaststätten bis 22 Uhr. Wer während der Erntezeit in der Landwirtschaft aushilft, darf dies täglich bis zu neun Stunden machen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz benennt auch Einschränkungen in der Art der Tätigkeit: So darf die Arbeit weder die Gesundheit der Kinder gefährden noch den Schulbesuch behindern. Verboten sind daher Jobs mit starker Hitze, Kälte und Nässe, Lärm, Strahlenbelastung und Erschütterungen sowie mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen. Zu Akkord- und Nachtarbeit dürfen Jugendliche ebenfalls nicht eingeteilt werden.

Sofix
27-07-2006, 11:42
Kontoabfrage:

Welche Regeln für den Fiskus gelten

Seit rund einem Jahr dürfen die Finanzämter Kontoabfragen bei Banken und Sparkassen starten. Die Finanzbeamten interessieren sich dabei vor allem für versteckte Spekulations- und Zinsgewinne. Dem Treiben der Beamten sind allerdings Grenzen gesetzt, denn völlig gläsern sind Bankkunden noch nicht.

Über das Bundesamt für Finanzen haben die Finanzämter Zugriff auf die Nummern von Konten und Depots, auf Namen und Anschriften von Verfügungsberechtigten sowie auf den Tag der Einrichtung bzw. der Auflösung eines Kontos oder Depots. Die Abfrage von Konto- und Depotständen ist hingegen nur bei Verdacht auf eine Straftat erlaubt.

Grundsätzlich gilt die Regel: Kontoabfragen sollen der Erhebung oder Festsetzung von Steuern dienen, zum Beispiel wenn ein Auskunftsersuchen der Steuerbehörden beim Kontobesitzer bislang keinen Erfolg brachte. Positiv: Die Kontoabfrage muss dem Bankkunden mitgeteilt werden, wenn auch erst im Nachhinein. Hegt dieser Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abfrage, kann er beim Finanzamt eine Prüfung des Vorgangs beantragen.

Sofix
04-08-2006, 12:18
Mieterhöhung:

Vermieter muss Kappungsgrenze beachten

Mieter sollten bei Mieterhöhungen darauf achten, dass die gesetzlich zulässigen Höchstmieten nicht überschritten werden. Grundsätzlich gilt, dass die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Auskunft über die Höhe der Vergleichsmiete gibt der jeweilige Mietspiegel der Kommune.

Neben der Vergleichsmiete müssen Vermieter aber auch die so genannte Kappungsgrenze beachten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 20 Prozent steigen dürfen. Fordert der Vermieter eine höhere Mietsteigerung, kann der Mieter dies – mit Recht – ablehnen.

Vermieter sind verpflichtet, die Gesetze zu beachten. Fordert zum Beispiel ein Vermieter statt 20 Prozent 50 Prozent Mieterhöhung, so sprechen die Juristen von Mietwucher. In diesem Fall droht dem gierigen Vermieter eine Haftstrafe bis zu zehn Jahre. Die Verjährung für eine solche Straftat beträgt fünf Jahre, das heißt geprellte Mieter können auch im Nachhinein noch Anzeige erstatten.

Sofix
09-08-2006, 11:27
Teilkasko:

Kratzer bei Autoeinbruch werden nicht ersetzt

Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet Schadenersatz unter anderem bei Diebstahl des Fahrzeugs sowie bei Einbruch und Entwendung von Gegenständen aus dem Auto. Wird bei einem Einbruch das Auto beschädigt, muss die Versicherung aber nur bedingt zahlen.

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 17.5.2006 klar (Az. VI ZR 212/05): Werden Teile am Fahrzeug mutwillig beschädigt, ohne dass dies in direktem Zusammenhang mit dem Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug heraus zu tun hat, muss die Versicherung für diese Schäden nicht aufkommen.

Im konkreten Fall regulierte die Teilkasko eines Fahrzeughalters den Diebstahl eines MP3-Players und die eingeschlagene Fensterscheibe am Auto. Da die Diebe aber noch zahlreiche Kratzer an der Karosserie sowie Einstiche am Verdeck des Wagens hinterlassen hatten, verlangte der Kläger auch Ersatz für diese Schäden. Die Richter wiesen jedoch die Klage mit der Begründung zurück, diese Schäden hätten nicht ursächlich etwas mit dem Diebstahl zu tun und seien daher kein Fall für die Teilkasko. Hierfür sei die Vollkasko zuständig.

Sofix
15-08-2006, 11:55
Grundsteuer:

Verfassungsgericht gewährt Bestandsschutz

Am 15. August ist sie wieder fällig – die Grundsteuer, sofern man als Hauseigentümer keine jährliche Zahlung leistet. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Ende Juni die Hoffnungen zahlreicher Immobilieneigner zunichte gemacht, die die von den Gemeinden erhobene Grundsteuer für verfassungswidrig halten. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“, lautete der Kernsatz des aus drei Sätzen bestehenden Karlsruher Beschlusses (Aktenzeichen 1 BvR 1644/05).

Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, die Grundsteuer auf selbst genutztes Wohneigentum verletze sie in ihrem Eigentumsrecht, da diese Immobilien keine Einnahmen abwerfen. Somit sei die Grundsteuer, die in der Regel bis zu mehreren Hundert Euro beträgt, aus der „Vermögenssubstanz“ zu zahlen. Daher verstoße diese Steuerart gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt.

„Der Karlsruher Beschluss ist ein Freifahrtschein für die Gemeinden“, kritisiert der Heidelberger Rechtsanwalt und Steuerberater Jan Weber, der die beiden Beschwerdeführer aus Bad Herrenalb vertreten hat. „Tausende von privaten Eigentümern, die aufgrund des laufenden Verfahrens Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt haben, fragen nun nach der Begründung des Beschlusses“, sagt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Interessenvertreter der Hauseigentümer hält das Anliegen der Beschwerdeführer, die Verfassungsmäßigkeit einer Steuererhebung auf die Vermögenssubstanz zu prüfen, weiterhin für berechtigt. Daher habe der Verband vom Bundesverfassungsgericht eine Begründung für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde erwartet.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Zukunft der Grundsteuer zunächst gesichert – sehr zur Freude der Kommunen. Denn diese rein kommunale Abgabe spült derzeit etwa 9,3 Milliarden Euro pro Jahr in die Kassen der deutschen Städte und Gemeinden. Nach Schätzungen des Verbands Wohneigentum entfällt fast die Hälfte dieser Summe auf selbst genutzte Immobilien, also auf Häuser, mit denen keine Einnahmen erzielt werden.

Steuerjuristen kritisieren zudem Ungleichbehandlungen bei der Grundsteuer. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Hebesätze, weil für vergleichbare Häuser in verschiedenen Städten unterschiedlich hohe Steuersätze anfallen. Die Grundsteuerhöhe wird in einem komplizierten zweistufigen Verfahren ermittelt Dabei wird der so genannte Steuermessbetrag mit dem in der jeweiligen Kommune gültigen Hebesatz multipliziert. Auf Basis der Einheitswertermittlung des Finanzamts ergeht der Grundsteuerbescheid. Er wird von der Gemeinde erlassen, nur in Berlin und Hamburg sind hierfür die Finanzämter zuständig.

Tausende von Hauseigentümern hatten wegen des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt. Die Städte verfahren bei den eingelegten Widersprüchen der Bürger jetzt unterschiedlich. München etwa, wo 30.000 Verfahren anhängig sind, lässt die eingelegten Rechtsmittel dauerhaft ruhen. Es sei denn, der Bürger fordert eine Entscheidung, die ihn dann etwa 60 Euro kostet. Andernorts kann es sich empfehlen, den Widerspruch jetzt zurückzunehmen, um so eventuell Verfahrenskosten zu sparen.

Sofix
06-09-2006, 10:00
Erbe muss Pflegegelder zurückzahlen

Erben haften nicht nur für Schulden des Erblassers, sondern auch für Kosten, die sich aus Rückforderungen des Sozialamts ergeben. Bis zu drei Jahre nach dem Tod des Erblassers dürfen Erben für solche Forderungen herangezogen werden.

Im konkreten Streitfall entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht zugunsten des Sozialamts, das dem Erblasser Sozialhilfe gewährt hatte. Das Amt forderte 17.000 Euro Sozialhilfekosten vom Erben, die es an das Pflegeheim für die Oma überwiesen hatte. (Az. 4 E 318/05)

Der Enkel hatte zwar 20.000 Euro von der Oma geerbt, doch nichts ahnend hatte er das Geld bereits ausgegeben. Da er ansonsten über keine weiteren Mittel verfügte, weigerte er sich, die Forderung zu begleichen. Zu Unrecht: Da die Zahlungsverpflichtung mit der Annahme des Erbes eingetreten sei, hätte der Erbe mit der Forderung rechnen müssen, so die Richter. Das Sozialamt sei berechtigt, seine Kosten bis zu drei Jahre lang nach dem Tod eines Erblassers geltend zu machen.

Sofix
19-09-2006, 10:39
Darlehen von Angehörigen:

Kreditbedingungen schriftlich fixieren

Ein Darlehen unter Freunden oder Verwandten ist schnell vergeben. Läuft die Rückzahlung jedoch nicht wie geplant, kann es zum Streit kommen. Um Missverständnisse auszuschließen, sollte man die Kreditbedingungen schriftlich festlegen.


Der private Darlehensvertrag sollte sämtliche Angaben enthalten, aus denen sich die Rechte und Pflichten von Gläubiger und Schuldner ergeben. Solche Punkte sind:

- Vertragsparteien: Name und Anschrift des Kreditgebers und -nehmers

Darlehensbetrag: Die Höhe der geliehenen Summe
Zinssatz und Rückzahlungszahlungszeitpunkte
Rückzahlungsbedingungen: Raten- oder Einmalzahlung? Höhe bei Ratenzahlung
Rückzahlungsfrist: anvisiertes Tilgungsende
Kündigungsmöglichkeiten: Kündigungsfrist; Gründe für eine außerordentliche Kündigung etc.
Sicherheiten: Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird?
Endsumme: Gesamtbetrag inklusive Zinsen
Unterschriften beider Parteien
Wird das Geld nicht im Rahmen des Tilgungsplans zurückgezahlt, kann der Gläubiger den Vertrag kündigen und sein Geld vor Gericht einfordern. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Schwierig wird es, wenn der Schuldner arbeitslos und zahlungsunfähig ist. Er genießt eine relativ hohe gesetzliche Pfändungsgrenze, bis zu der er sein Einkommen zunächst für sich beanspruchen darf. Bei Ledigen beträgt sie derzeit 940 Euro im Monat. Erst darüber hinaus gehende Einkünfte dürfen zu Gunsten des Gläubigers gepfändet werden.

Tipp: Die Kreditabsicherung muss nicht zwingend gegen Geld erfolgen. Der Schuldner kann als Sicherheit auch sein Auto, Wertgegenstände oder Wertpapiere anbieten.

Sofix
26-09-2006, 16:33
Fahrradunfall:

Kinder ohne Helm tragen Mitschuld

Kinder auf dem Fahrrad sollten stets einen Helm tragen. Ist der Kopf ungeschützt, so tragen sie bei einem Unfall mit einem Auto eine Mitschuld. Das Landgericht Krefeld bescheinigte einem schwer verletzten Kind mitverantwortlich für einen Unfall zu sein, obwohl es eigentlich gar nichts dafür konnte (Aktenzeichen 3 0 179/05).

Der Fall: Mehrere Kinder fuhren mit ihren Rädern auf einem Garagenhof umher. Das Gelände war von einer hohen Hecke umgeben, so dass der Hof von der Straßenseite her nicht einsichtig war. Ein Fahrer bog mit seinem Transporter auf den Garagenhof ein, bemerkte wegen der schlechten Sicht die spielenden Kinder aber zu spät. Der Kleinlaster prallte mit einem zehnjährigen Jungen zusammen und verletzte diesen schwer. Die Eltern forderten vom Versicherer des Fahrers Schadenersatz.

Die Richter mussten entscheiden. Weil der Junge keinen Helm getragen hatte, gaben sie dem Kind eine erhebliche Mitschuld an der Schwere des Unfalls. Das Kind hätte nicht nur einen Schutzhelm tragen, sondern auch eine vorsichtigere Fahrweise an den Tag legen müssen, so die Richter. Die Eltern haben gegen das Urteil Berufung vor dem zuständigen Oberlandesgericht eingelegt.

Sofix
04-10-2006, 10:40
Kirchensteuer:

Klerus ignoriert Halbeinkünfteverfahren

Viele Steuerzahler werden es kaum glauben: Bei der Berechnung der Kirchensteuer verzichtet der Klerus auf das geltende Halbeinkünfteverfahren für Dividendenerträge und Spekulationsgewinne. Auf diese Weise erhöht die Kirche ihre Einnahmen – zu Lasten der Steuerzahler. Bald werden sich die Gerichte der Thematik annehmen.

Normalerweise richtet sich Kirchensteuer nach der Einkommensteuer. Können Kapitalanleger Verlustvorträge geltend machen, lassen sich steuerpflichtige Kapitalerträge klein rechnen. Nicht so bei der Kirchensteuer. Hier rechnet die Kirche die Gewinne immer voll an, weswegen sie zu 100 Prozent zur Steuerermittlung herangezogen werden.

Doch es besteht Hoffnung für Anleger. Das Finanzgericht Düsseldorf wird demnächst entscheiden, ob diese Praxis rechtens ist. Um von einer positiven Entscheidung des Gerichts zu profitieren, sollten Anleger Einspruch gegen noch offene Kirchensteuerbescheide einlegen und gleichzeitig unter Hinweis auf das offene Verfahren Ruhen des Vollzugs beantragen (Az. 1 K 1102/05 Ki).

Sofix
15-11-2006, 09:15
Bankgeheimnis:

Finanzamt darf nicht uneingeschränkt schnüffeln

Die deutschen Finanzämter würden am liebsten alles über ihre Steuerzahler wissen – auch und vor allem über ausländische Konten. Doch das Ausschnüffeln der Konten gelingt nicht überall. In Österreich ist der gläserne Bürger noch lange nicht so weit fortgeschritten wie in Deutschland, hier halten sich die Banken zum Wohle ihrer Kunden bedeckt.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof stuft das Bankgeheimnis im Alpenland höher ein als die Neugierde deutscher Finanzbehörden. Nach dem Urteil durfte eine österreichische Bank zu Recht die Auskunft über Konten deutscher Bürger verweigern (Az. 2004/14/0022-7). Dies gelte selbst unter dem Aspekt der seit diesem Jahr bestehenden Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Rechtshilfe in Bankangelegenheiten.

In Österreich sind einfache Kontoabfragen nicht so ohne weiteres möglich, wie die Urteilsbegründung zeigt. Danach ist für die Aufhebung des Bankgeheimnisses ein konkretes und formal eingeleitetes Steuerstrafverfahren Voraussetzung. Dies sei aber bei der deutschen Anfrage nicht gegeben: Weil kein Strafverfahren eingeleitet war, habe der Steuerschuldner sich nicht formal dagegen und die Anfrage wehren können, so die Richter.

Sofix
20-11-2006, 10:57
Rollender Verkehr muss Abstand halten

Möchte ein Autofahrer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, muss er ausreichend Abstand halten. Kommt es durch das Öffnen der Tür an einem stehenden Auto zu einem Unfall, kann auch das vorbeifahrende Fahrzeug zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Kammergericht Berlin entschied im vorliegenden Fall, dass das fahrende Auto zu dicht am parkenden vorbeigefahren sei und deshalb eine Mitschuld am Unfall trage (Az. 12 U 151/04). Im konkreten Fall war der Autofahrer auf einer Straße unterwegs, in der rechts Autos parkten und mittig eine Straßenbahn fuhr. Damit er nicht mit der Straßenbahn kollidierte, fuhr der Mann ziemlich weit rechts.

Als bei einem parkenden Auto die Fahrertür aufging, kam es zum Crash. Die Richter gaben dem Fahrer zwar recht, dass der Parkende zunächst in den Rückspiegel hätte schauen müssen. Doch weil der rückwärtige Verkehr nur unzureichend einsehbar war, habe der parkende Fahrer die Tür durchaus einen Spalt öffnen können. Die Ursache für den Unfall sei auch darin zu sehen, dass der Vorbeifahrende zu dicht an das parkende Auto herangefahren sei. 30 Zentimeter Seitenabstand, wie im vorliegenden Fall, genügten nicht, daher treffe den Fahrer eine Mitschuld.

Sofix
25-11-2006, 11:55
Straßenverkehr:

Vorfahrt für Radfahrer

Autofahrer aufgepasst: Wer mit dem Pkw unterwegs ist, der sollte beim Abbiegen stets nach rechts und nach links schauen. Denn übersehen Sie einen Radfahrer, auch wenn dieser auf dem Radweg in die falsche Richtung fährt, können Sie die alleinige Schuld bei einem Unfall davontragen.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Autofahrer einer Radfahrerin die Vorfahrt genommen. Zwar war die Radlerin in der Gegenrichtung ihrer Spur unterwegs, weil der Autofahrer aber unachtsam war, so die Richter, hatte er sie übersehen. Bei aufmerksamer Fahrweise wäre dies nicht passiert. Der Unfallverursacher trug die alleinige Schuld davon (LG Oldenburg, Az. 5 S 562/05).

Ganz ohne Pflichten sind Fahrradfahrer aber nicht. Wer betrunken auf dem Rad unterwegs ist, der muss unter Umständen sogar mit dem Entzug des eigenen Führerscheins rechnen, falls er der Polizei in die Hände fällt (Urteil des VG Neustadt, Az. 3 L 372/05). Bußgelder und Sünderpunkte in Flensburg sind auch bei Missachtung von roten Ampeln fällig.

Sofix
26-12-2006, 21:05
Vertragsunterschrift:

Wellenlinie kann ausreichen

Manchmal ähneln Unterschriften eher einer Wellenlinie oder einem Haken als einer korrekten Signatur, doch das macht nichts. Auch unleserliche Unterschriften unter Verträgen sind rechtsgültig, meint das Oberlandesgericht Köln (Az. 2234/05).

Mit der Unterschrift unter einem Vertragswerk werden nicht selten Geschäftsvorgänge mit weit reichenden Folgen besiegelt. Egal ob Immobiliengeschäft, Autokauf oder Darlehensvertrag - wichtig ist, dass die Identität des Unterzeichners zweifelsfrei erkennbar ist. Dies ist nach Ansicht der Kölner Richter bei Schlängel- oder Wellenlinien durchaus gegeben.

Denn die Identität – und darauf komme es bei Unterschriften an - sei auch bei solchen Signaturen nachweisbar. Vergleiche man die Linienführung auf beiden unterschriebenen Verträgen, die zur Beurteilung vorlagen, so sei klar, dass der Namenszug von ein und derselben Person stamme.

Sofix
05-01-2007, 11:10
Lebensversicherung:

Auszahlung von Sparzinsen teilweise steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat eine verbraucherfreundliche Entscheidung zu bereits länger bestehenden Kapitallebens- und Rentenversicherungen beschlossen. Danach sind vorzeitige Auszahlungen von Sparzinsen aus Verträgen vor 2005 auch dann steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag nach Ablauf von zwölf Jahren nicht beendet wird, sondern weiterläuft.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer 1982 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Nach 16 Jahren ließ er sich Zinsen in Höhe von über 16.000 Mark auszahlen, der Vertrag lief weiter. Die Fiskus forderte die Zinsen als Kapitaleinkünfte zu versteuern.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs muss der Mann die Zinsen aber nicht mit dem Finanzamt teilen. Grund: Bei einem steuerbegünstigten Versicherungsvertrag, der vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, sowie einer Laufzeit über zwölf Jahre hinaus könne die Steuerfreiheit nicht davon abhängen, ob die Auszahlung auf einem Rückkauf der Police beruhe oder auf Überschüssen, die einem weiter bestehenden Vertrag entnommen wurden (BFH, Aktenzeichen: VIII R 87/03).

Sofix
16-01-2007, 16:32
Wann der Makler Provision verlangen darf

So mancher Vermieter lässt seine Wohnung nur über einen Makler vergeben. Doch welche Leistung der Vermittler erbringen muss, um eine Provision zu kassieren, das ist nur wenigen Mietern klar.

Das bloße Zeigen eines Mietobjekts ohne Nennung des Namens des Vermieters reicht nicht für einen Provisionsanspruch aus, entschied das Landgericht Coburg (Az.: 12 0 294/02). Nur wenn Name und Anschrift des Vermieters bekannt seien, könne der potenzielle Mieter in Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter eintreten. Bringe der Mieter die Informationen selbst in Erfahrung, könne der Makler keine Courtage verlangen.

Immobilienexperten der Rechtschutzversicherung ARAG weisen darauf hin, dass ein Vermittlungsanspruch nur dann zustande kommt, wenn der Makler mit dem Immobiliensuchenden einen Maklervertrag geschlossen hat. Dabei sind auch mündlich geschlossene Verträge wirksam.

Des weiteren muss der Makler durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietobjekts ursächlich für den Vertragsabschluss verantwortlich sein. Hinzu kommt, dass nur dann ein Provisionsanspruch besteht, wenn der Vermittler weder mit dem Eigentümer noch mit der Verwaltungsfirma irgendwie „verbandelt“ ist. Öffentlich geförderte Wohnungen sind grundsätzlich provisionsfrei.

Sofix
25-01-2007, 12:10
Eigenheimbau:

Mängel während des Baus muss Auftraggeber nicht dulden

Geht es auf einer Baustelle drunter und drüber, können Bauherren mehr Ordnung fordern. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs selbst dann, wenn der Auftraggeber ein Laie ist und vom Hausbau im Prinzip keine Ahnung hat.

Im zu entscheidenden Fall hatte sich ein Auftraggeber über die hohe Feuchtigkeit im Gebäude beschwert und Gegenmaßnahmen gefordert. Der Bauunternehmer nahm die Rüge zwar zur Kenntnis, machte aber keine Anstalten, etwas dagegen zu unternehmen. Er forderte vielmehr den Bauherren auf, detailliert darzulegen, warum er meine, dass es im Gebäude zu nass sei und woher die Nässe komme. Daraufhin kam es zum Rechtstreit.

Die Bundesrichter stellten sich hinter den Bauherren. Sie hielten die Forderung des Bauunternehmers für übertrieben, dass ein Baulaie schlüssige und tiefgehende Angaben zum Bauzustand machen sollte. Vielmehr reiche eine einfache Mängelrüge, die den Misstand klar benennt aus, damit der Handwerker tätig werde und den Zustand ändert oder verbessert (BGH, Az. VII ZR 488/00).

Sofix
08-02-2007, 10:36
Wertpapierkauf:

Keine Gewerbesteuer bei privaten Börsengeschäften

Bei der privaten Geldanlage werden Kapitalerträge und in vielen Fällen Spekulationsgewinne besteuert. Gewerbesteuer fällt bei privaten Börsengeschäften allerdings nicht an, entschied jetzt das Finanzgericht München (Az.: 1 K 2294/03).


Selbst wenn Börsengeschäfte im großen Stil betrieben werden, brauchen Anleger keine Gewerbesteuer zu zahlen, so die Richter. Grund: Bei vielen Wertpapierarten liegen Spekulationsgeschäfte geradezu in der Natur der Sache. Manches Traderverhalten, etwa der Sekundenhandel, impliziere ja gerade eine Vielzahl von Orders pro Tag, um selbst kleinste Kursveränderungen in Gewinne umzumünzen. Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung werde dadurch nicht überschritten.

Fazit: Selbst bei massivem Orderaufkommen brauchen Privatanleger keine gewerblichen Abgaben zu entrichten. Die Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei – unabhängig vom Umfang der Handelsaktivitäten.

Sofix
19-03-2007, 09:41
Steuereinspruch:

Soli-Zuschlag wird überprüft

Steuerzahler, die Solidaritätszuschlag ans Finanzamt abführen, können sich mit einem Einspruch an einen Musterprozess gegen die Soli-Abgabe anhängen. Kippt der Bundesfinanzhof die Abgabe, erhalten diese Steuerzahler ihr Geld zurück.

Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer jüngsten Ausgabe (6/2006) allerdings darauf hin, dass nicht der Bundesfinanzhof erster Adressat der Einsprüche ist, sondern immer die zuständigen Finanzämter. Viele Tageszeitungen hatten dies falsch gemeldet.

Tipp: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids beim Finanzamt sein. Das Musterverfahren wird unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 geführt. Einsprüche bewirken, dass der Steuerbescheid in diesem Punkt offen bleibt.

snow
20-03-2007, 08:41
Hallo Sofix,

über den Soli braucht sich niemand mehr Gedanken machen ... seit Anfang dieses Jahres ergehen alle Bescheide wegen der Masseneinspürche hinsichtlich des Solis vorläufig. Aber ein anderer Punkt ist für Arbeitnehmer noch interessant:

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirken sich bei der Steuerberechnung nicht in vollem Umfang aus obwohl ab dem Jahr 2024 die volle Steuerpflicht für Renten eingeführt ist.

Die Steuerbescheide enthaltend dazu zwar auch einen Vorläufigkeitsvermerk, allerdings bezieht sich der nur auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Die einfachgesetzliche Frage ob der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommenen Werbungskosten der Renteneinkünfte zu behandeln ist liegt beim BFH zur Entscheidung und ist von der Vorläufigkeit nicht betroffen.

Sofix
20-03-2007, 11:58
Original geschrieben von snow
Hallo Sofix,

über den Soli braucht sich niemand mehr Gedanken machen ... seit Anfang dieses Jahres ergehen alle Bescheide wegen der Masseneinspürche hinsichtlich des Solis vorläufig.

danke snow, aber ich gehe halt immer von mir aus und ich muß noch für 2005 die steuererklärung abgeben :eek: .

snow
20-03-2007, 14:14
Hallo Sofix,

dann bist ja noch besser als ich :D
aber keine Sorge ... der Vorläufigkeitsvermerk kommt auf alle Bescheide, egal welcher Veranlagungszeitraum.

Aber ich hab euch noch etwas anderes:

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse , Handwerkerdienstleistungen

Die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse können rückwirkend bei allen noch offenen Veranlagungen ab 2003 auch von Eigentümern oder Mietern von Wohnungsteileigentum (Eigentumswohnungen) geltend gemacht werden.
Für Handwerkerdienstleistungen gilt dasselbe allerdings erst ab 2006.
Die Regelung für Eigentumswohnungen geht auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zurück. Durch Schreiben des Bundesfinanzministerium vom November 2006 ist die Anweisung für alle Finanzämter verbindlich.

snow
23-03-2007, 13:26
Emissionsrendite - Marktendite

Urteil vom 20.11.2006, Az: VIII R 43/05
EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2

Der Ansatz der Marktrendite setzt nach Wortlaut und Systematik von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG voraus, dass eine (vorhandene) Emissionsrendite nicht nachgewiesen ist.

Volltext unter http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?070489

snow
27-03-2007, 15:13
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernungspauschale

BVerfG, Verfahren 2 BvL 1/07 - eingegangen am 21.03.2007

Der Senat hält die ab dem 01.01.2007 geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holt daher nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.

sieht so aus, als würde mal wieder ein Steuergesetz in Karlsruhe gemacht und nicht in Berlin

snow
13-04-2007, 07:38
Finanzinnovationen: Kursgewinne aus Down-Rating-Anleihen

Leitsatz:

Der Veräußerungserlös aus Down-Rating-Anleihen ist nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach Maßgabe der Marktrendite steuerbar.

BFH, Entscheidung VIII R 6/05 vom 13.12.2006

Sofix
23-07-2007, 09:09
Patientenverfügung:

Diskussion neu entfacht

Schätzungsweise acht Millionen Menschen haben in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst. Jetzt will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Patientenverfügung erstmals gesetzlich regeln, denn noch immer ist umstritten, inwieweit solche Willensäußerungen der Betroffenen zu beachten sind. Ein Gesetz soll Klarheit bringen, es kann nach Zypries’ Angaben frühestens 2008 in Kraft treten – eine Einigung in der großen Koalition vorausgesetzt. Was lässt sich derzeit bereits regeln mit einer Patientenverfügung?

Sie gilt nur für den Fall, dass man seine Wünsche über medizinische Maßnahmen selbst nicht mehr äußern kann. Damit die Verfügung auch beachtet wird, sollte sie stets mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden. So ist sichergestellt, dass der eigene Wille auch von einem Angehörigen zur Geltung gebracht wird, der rechtsverbindlich für den Betroffenen entscheiden darf.

Was sollte eine Patientenverfügung enthalten?

Persönlichen Angaben wie Name, Adresse, etc. sowie medizinische Daten wie Blutgruppe und Rhesus-Faktor.
Erklärung, dass die Verfügung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und aus freien Stücken nach reiflicher Überlegung getroffen wurde.
Erklärung, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen, die nur noch ein Dahinvegetieren an Apparaten ermöglichen, verzichtet wird, sofern bei einer derartigen Krankheit zuvor eine entsprechende Diagnose von mindestens zwei Fachärzten unabhängig voneinander vorliegen muss, die den Ausgang der Erkrankung bestätigen.
Ergänzend eventuell eine Vorsorgevollmacht.
Unterschrift mit Datum und Ort.
Sicher ist sicher: handschriftliche Verfügung

Es empfiehlt sich zudem, dass die Verfügung handschriftlich verfasst wird. So baut man Fälschungsversuchen am Schriftstück vor und signalisiert den Ärzten, dass man sich mit der Problematik befasst hat. Medizinische Maßnahmen sollten mit eigenen Worten beschrieben werden, sofern man sich nicht ärztlich beraten lassen hat. Sinnvoll ist auch ein Formularmuster, das auf dem neuesten medizinischen und rechtlichen Stand ist, als Vorlage zu benutzen. Die Verfügung sollte alle ein bis zwei Jahre erneuert werden durch Datum und Unterschrift. Das verstärkt den darin zum Ausdruck gebrachten Willen. Sofern keine notarielle Beurkundung erfolgt, sollte zumindest ein Zeuge die Verfügung unterschreiben. Schließlich sollte man Angehörige über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informieren und wo sie hinterlegt ist. Mit dem Testament sollte sie allerdings nicht zusammen abgelegt werden, weil das erst nach dem Tod des Betroffenen geöffnet wird.

Wer als Arzt eine auf diese Weise festgelegten Patientenwillen missachtet, kann wegen Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Andererseits stellt eine Anweisung zu einer gezielten Lebensverkürzung, also zur aktiven Sterbehilfe, eine strafbare Tötung auf Verlangen dar. In diesem Spannungsfeld bewegen sich derzeit Ärzte. Eine Situation, die durch eine gesetzliche Regelung entschärft werden könnte.

Quelle: www.biallo.de

Sofix
08-08-2007, 10:39
Internetabzocke - Netzbetrügern keine Chance

Neue Initiative nennt dubiose Internetadressen

Wie verhindert man als Elternteil, dass seine Kinder beim Internetsurfen über Betrüger stolpern, die unbemerkt mittels Spionageprogrammen kostenpflichtige Einwahlnummern oder Abos auf dem Computer installieren? Eine Frage, die viele Eltern bewegt, denn Internet-Abzockerei ist weiter auf dem Vormarsch.

Der tägliche Chat gehört für die meisten Jugendliche heute zur Pflicht. Nicht selten gelangen die Kids dabei auf Webseiten, die Dealer oder Trojaner auf den Computer schmuggeln. Das Ende vom Lied sind teure meist Rechnungen und viel Ärger.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen möchte dagegen Abhilfe schaffen. Die Verbraucherschützer starteten jetzt die Kampagne „Kostenfallen im Internet“. Kernstück ist ein achtseitiges Papier, dass Internetadressen von bekannten Anbietern auflistet, die es an Preistransparenz und Aufklärung mangeln lassen. Teilweise wurden diese unseriösen Firmen sogar schon verklagt. Genannt werden Anbieter, die zwar kostenlose Dienste und Download-Services suggerieren, in Wirklichkeit aber teure Abonnements vertreiben.

Interessierte können das Merkblatt, in dem auch zahlreiche Musterverfahren genannt werden, im Internet herunterladen unter: www.vzbv.de/go/aktuell/98/index.html. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentralen Musterbriefe und individuelle Rechtsberatung vor Ort. Wichtige Tricks und Tipps zu Abzockmethoden sind außerdem in dem kostenlosen Faltblatt „Erst durchblicken – dann anklicken“ nachzulesen, das ebenfalls auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale zu finden ist.

Sofix
31-08-2007, 09:38
:top:
Telefonservice-Nummern

Ab morgen Pflicht zur Preisansage

Verbraucher sollen vom 1. September an besser vor Abzocke mit teuren Service-Rufnummern geschützt werden. Die Bundesnetzagentur stellte hierzu unlängst die neuen Regelungen vor.
Ein Kernpunkt der neuen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist demnach die Preisansagepflicht. Diese gilt künftig neben den 0900-Nummern auch für Auskunftsdienste, die in Deutschland mit den Ziffern 118 anfangen, für die Voting-Rufnummern 0137, für die Service-Nummern 0180 sowie für sogenannte innovative Dienste, die mit der Kennzahl 012 beginnen.

Bei all diesen Rufnummern muss ab September vorab der Minutenpreis bei jeder Art von Angebot oder Werbung genannt werden. Auch bei schriftlicher Werbung muss der Preis lesbar und deutlich sichtbar sein.
Für Datendienste, etwa Premium-SMS, tritt an die Stelle der Preisansage die Preisanzeige. Außerdem müssen Verbraucher bei Abo-Diensten per Premium-SMS in Zukunft ausdrücklich per Nachricht bestätigen, dass sie die Informationen über den Preis erhalten haben.

Wichtig für Verbraucher: Kunden müssen bei bestimmten Verstößen gegen diese Vorschriften anfallende Gebühren nicht mehr bezahlen. Beispielsweise, wenn der Verbraucher trotz Preisansagepflicht nicht über den erhobenen Preis informiert wurde oder Entgelte verlangt werden, die über die Preisobergrenzen hinausgehen.

Achtung: Letztere haben sich für 0900-Nummern wieder erhöht. Künftig können hier bis zu drei Euro pro Minute fällig werden.

MANKOMANIA149
31-10-2009, 13:31
Keine Beihilfe für Anti-Baby-Pille


Der beim Land NRW beschäftigte Kläger ist beihilfeberechtigt. Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, Beihilfe in Höhe von 50,89 EURO an den Kläger zu zahlen hat auf Grund von ärztlichen Verordnungen zugunsten der beiden Töchter des Klägers, mit denen Verhütungsmittel zur Vermeidung von Zyklusbeschwerden verschrieben worden sind.

Die entsprechenden Beihilfeanträge sind von der Beihilfestelle des beklagten Landes unter Berufung auf besondere Bestimmungen in der Beihilfeverordnung abgelehnt worden.

Das Arbeitsgericht Essen hatte nach erfolglosem Widerspruch des Klägers der darauf eingereichten Klage stattgegeben, da es durch die Entscheidung der Beihilfestelle einen Eingriff in die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes sah.

Im Rahmen des anschließenden Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf vertrat das beklagte Land die Auffassung, dass Güter des täglichen Bedarfs grundsätzlich nicht beihilfefähig seien. Außerdem gäbe es eine breite Palette von Alternativverordnungen, die ebenfalls geeignet seien, um Zyklusstörungen zu behandeln.

Dieser Rechtsauffassung folgte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 27.06.2006, zumal der Kläger nicht die konkrete körperliche Verfassung seiner Töchter dargelegt hatte. Es wurden lediglich "Zyklusstörungen" attestiert, was das beklagte Land zutreffend als "Allerweltsdiagnose" bezeichnet habe

Eine Verletzung der Fürsorgepflicht des beklagten Landes vermochte das Landesarbeits-gericht ebenfalls nicht zu erkennen, so dass die Klage abzuweisen war.

Gegen das Urteil ist für den Kläger das Rechtsmittel der Revision zugelassen worden.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2006 - 8 (6) Sa 209/06 -

Vorinstanz: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 24.11.2005 – 3 Ca 2602/05 -

Sofix
17-03-2011, 10:21
Unfallursache Sekundenschlaf:

Wann Ihre Versicherung dennoch zahlt

Ein Sekundenschlaf im Straßenverkehr kann teure Folgen haben. Auf dem
Weg von seiner Arbeitsstätte nach Hause verursachte ein Autofahrer einen
Zusammenstoß, dessen Ursache ein sog. Sekundenschlaf wegen Übermüdung
war. Das böse Erwachen kam spätestens, als seine Versicherung die
Übernahme des Schadens verweigerte. Die Assekuranz stellte sich auf den
Standpunkt: Wer wegen Übermüdung am Lenkrad einschläft, verliere
automatisch seinen Versicherungsschutz. Das sahen die Richter beim
Oberlandesgericht Celle jedoch anders. Begründung: Der Fahrer habe nicht
mit dem Sekundenschlaf rechnen müssen, da er sich weder müde fühlte,
noch ein anderer Grund für eine verminderte Fahrtüchtigkeit vorgelegen
habe. Die Versicherung musste zahlen.

Aktenzeichen 8 U 82/04

MANKOMANIA149
18-01-2013, 22:57
Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit von Kapitaleinkünften aus einem ererbten Geldvermögen - BGH vom 11.07.2012 - Az. XII ZR 72/10
8. Januar 2013


Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch eine Erbschaft zufällt, wirken sich bei der Bemessung des Geschiedenenunterhalts grundsätzlich nicht unterhaltserhöhend aus. Derartige Einkünfte sind ausnahmsweise nur dann noch den ehelichen Lebensverhältnissen zuzurechnen, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt darauf einrichten konnten und - etwa durch den Verzicht auf eine an sich angemessene Altersvorsorge und den Verbrauch der dadurch ersparten Mittel zur Erhöhung des ehelichen Lebensstandards - auch eingerichtet haben.

Urteil des BGH vom 11.07.2012
Aktenzeichen: XII ZR 72/10
MDR 2012, 1038
FamRZ 2012, 1483


http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/geschiedenenunterhalt-beruecksichtigungsfaehigkeit-von-kapitaleinkuenften-aus-ererbten-geldvermoegen/