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actionman
03-04-2003, 17:05
Zum 1. April
Wichtige Neuregelungen

Zum 1. April treten wichtige Neuregelungen und Gesetzesänderungen in Kraft, darunter vor allem die Reform des Waffenrechts nach dem Amoklauf von Erfurt und die Neufassung der Mini-Jobs aus dem Hartz-Paket. Zudem wird der Tabakverkauf an unter 16-Jährige verboten. Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Waffenrecht

Das veränderte Waffengesetz soll vor allem die öffentliche Sicherheit verbessern. Unter anderem wird der Erwerb von Schusswaffen erschwert. Für Sportschützen wird hier das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre angehoben, für Jäger von 16 auf 18 Jahre. Wer jünger als 25 Jahre ist, muss sich vor dem Kauf einer Schusswaffe die "geistige Eignung zum Waffenbesitz" bescheinigen lassen.

Ausgenommen sind Besitzer eines Jagdscheins und Sportschützen über 18 beim Kauf von Wettkampfwaffen. Der Umgang mit Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymessern wird verboten. Das Verbot so genannter Pumpguns war bereits mit Verkündung des neuen Waffenrechts im Bundesgesetzblatt im vergangenen Jahr in Kraft getreten.

Mini-Jobs

Statt bisher 325 Euro dürfen "geringfügig Beschäftigte" bis zu 400 Euro verdienen. Bei solchen Mini-Jobs müssen Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialbeiträge zahlen, die Arbeitgeber zahlen in der Regel 25 Prozent der Lohnsumme als Nebenkosten drauf, in denen Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschalsteuer enthalten sind. Wer im Haushalt einen Mini-Job anbietet, muss nur zwölf Prozent Abgaben zahlen. Gleichzeitig können Kosten für Hilfe im Haushalt zum Teil von der Steuer abgesetzt werden.

Die Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche wird aufgehoben. Für Arbeitgeber soll die Abrechnung leichter werden, weil alles über eine zentrale Stelle bei der Bundesknappschaft läuft. Bei "kurzfristigen Beschäftigungen" von weniger als 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr werden keine Sozialabgaben mehr fällig.

Bei einem Verdienst von 400 bis 800 Euro wird eine neue "Gleitzone" (Progressionszone) eingerichtet. Das heißt, es besteht zwar eine Pflicht zur Sozialversicherung. Für Arbeitnehmer werden bei Entgelten knapp über den 400 Euro aber zunächst nur reduzierte Sozialabgaben fällig. Sie steigen bis zum vollen Arbeitnehmeranteil an, je näher der Lohn bis an die 800 Euro herankommt.

Jugendschutz

Das geänderte Jugendschutzgesetz, das gemeinsam mit einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft tritt, soll die bisher zersplitterten Zuständigkeiten im Jugendschutz bündeln. Künftig gilt unter anderem bei Computerspielen eine Alterskennzeichnung wie bei Filmen und Videos. Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll der Jugendschutz für Online-Medien verbessert werden.

Tabak darf grundsätzlich nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Deshalb müssen bis 2007 auch Zigarettenautomaten so umgerüstet werden, dass sie von Kinder und Jugendlichen nicht mehr bedient werden können. Wie das gemacht wird, bleibt den Aufstellern überlassen. In Kinos darf vor 18.00 Uhr keine Tabak- und Alkoholwerbung mehr gezeigt werden.

Öko-Landbau

Der ökologische Landbau soll besser überwacht werden. Wenn private Kontrollstellen Unregelmäßigkeiten aufdecken, müssen sie dies an die zuständigen Behörden weiter melden. Dies gilt auch bei Produkten aus anderen EU-Staaten. Bisher mussten die Behörden nur in besonders gravierenden Fällen, bei denen ein breites Vermarktungsverbot drohte, unterrichtet werden.

Zuständig für die Zulassung privater Kontrollstellen und der Vermarktung von Ökoprodukten aus dem Ausland wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie soll dabei einheitliche Maßstäbe durchsetzen. Wer zu Unrecht mit ökologischem Landbau wirbt, muss künftig mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.

Arzneimittel

Patienten sollen mehr Mitsprache bei der Zulassung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bekommen. Sie sollen künftig neben Ärzten und Vertretern anderer Heilberufe sowie der Pharmaindustrie in der so genannten Zulassungskommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten sein.

Call-by-Call

Ab 25. April wird die freie Wahl für den günstigsten Telefonanbieter auch im Ortsnetz möglich. Dazu wurde das Telefonkommunikationsgesetz geändert. Ab 9. Juli soll "Preselection" eingeführt werden. Dabei wird die gewünschte Call-by-call-Vorwahl fest in den Vermittlungscomputer der Deutschen Telekom einprogrammiert.

http://www.n-tv.de/3150645.html