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PC-Oldie-Udo
20-10-2002, 10:18
Sonntag 20. Oktober 2002, 08:01 Uhr
Geldanlage & Börse Hauskauf im Sauseschritt rettet Eigenheimzulage
Suttgart/Berlin (AP) Jetzt heißt es Gas geben. Wer schon die ganze Zeit über mit dem Kauf eines Häuschens oder einer Wohnung geliebäugelt hat, sollte den Plan bis spätestens Neujahr durchziehen. Sonst verliert er viele Tausend Euro, die ihm der Staat geschenkt hätte. Für Bauherrn gilt das Gleiche. Kann ANZEIGE

der Bauantrag bis zum 31. Dezember eingereicht werden, winkt acht Jahre lang ein Haufen Geld. Ab 1. Januar 2003 will der Staat nämlich keine großzügige Eigenheimzulage mehr spendieren.

Zumindest nicht Ledigen und Kinderlosen. Die müssen Wohneigentum künftig komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Eine Finanzspritze gibt es dann nur noch für Familien und für allein Erziehende mit Kindern. Und auch die fällt bescheidener aus. Mehr als ein Jahreseinkommen von 140.000 Euro (bisher: 164.000) dürfen Eheleute in Zukunft ohnehin nicht mehr verdienen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Für allein Erziehende liegt die Verdienstgrenze bei 70.000 Euro (zurzeit 82.000).

Grundsätzlich ändert sich mit der rot-grünen Koalitionsvereinbarung folgendes: Bisher gab es acht Jahre lang jeweils 2.556 Euro für Neu- und 1.278 für Altbauten. Das soll ab 1. Januar 2003 wegfallen. Als Ersatz wird das heutige Baukindergeld von jährlich 767 Euro in eine Finanzspritze von 1.200 Euro pro Sprössling ausgebaut.

«Die Einschnitte sind drastisch», meint Jörg Sahr, Baufinanzierungsexperte von Stiftung Warentest in Berlin. Konkret heißt das: Durchschnittsfamilien mit ein oder zwei Kindern kriegen künftig deutlich weniger Zuschuss vom Staat. Erst ab dem dritten Sprössling kommen Eltern auf eine mit heutigen Beträgen vergleichbare Zulage - wenn sie sich eine Altbau-Immobilie kaufen, wie Beate Weiser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg genau berechnet hat. Soll es ein Neubau sein, brauchen die Eltern gar sechs Kinder, um eine ähnliche Förderung wie heute kassieren zu können.

Zwar sei der Vertrag der Regierungsparteien «noch nicht in trockenen Tüchern», betont Jörg Sahr. Die Zustimmung des Bundesrats fehlt. Damit könnte es womöglich noch eine Übergangsfrist zu Beginn des nächsten Jahres geben, gibt auch Beate Weiser zu bedenken. Dennoch ist für Verbraucherschützer klar: Auf Details zu warten lohnt sich nicht. Wer es schafft, bis zum Jahreswechsel noch einen Notarvertrag oder den Bauantrag unter Dach und Fach zu bringen, spart viel Geld. Zumal derzeit günstige Bauzinsen locken.

Die Entscheidung für eine Immobilie sollte bei aller Eile aber in jedem Fall wohl überlegt sein, mahnt Sahr. Einzukalkulieren sind außerdem Terminengpässe bei Notaren und Maklern. Experten erwarten, dass in den kommenden Wochen noch ein mächtiger Ansturm auf die Branche einsetzt. Niemand solle sich drängen lassen.

Wichtig ist auch, die berüchtigte «Neujahrsfalle» bei Notarverträgen zum Jahresende zu umschiffen. Soll keines der acht Förderjahre verloren gehen, muss man immer im Jahr der Anschaffung auch noch einziehen. Und das wird bei Verträgen auf die letzten Tage des alten Jahres kaum klappen. Die Lösung: Im Vertrag vereinbaren, dass die Übergabe der Immobilie erst 2003 erfolgt. Dann kann man sich mit Einzug oder Renovierung ruhig noch Zeit lassen - und keines der wertvollen Zuschussjahre geht verloren.

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