Alt 02.08.19, 12:39
Standard Rentenreport KW 31
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US-Notenbank senkt den Leitzins.

Es war keine große Überraschung mehr: Am Mittwoch gab die US-Notenbank Fed bekannt, den Leitzins um 0,25 Basispunkte auf eine Spanne von nunmehr 2,0 bis 2,25 % zu senken. Somit vollzog die Fed also die erste Zinssenkung seit Dezember 2008. Im gleichen Atemzug wurde zudem die Beendigung der Drosselung ihres Anleiheprogramms angekündigt – zwei Monate früher als ursprünglich geplant.

Als Gründe für diesen Schritt wurden von Notenbank-Chef Powell drei Faktoren angeführt, die auf die Stimmung der US-Wirtschaft drücken: Größter Belastungsfaktor sei der Handelsstreit zwischen den USA und China, der besonders in den zurückliegenden Monaten immer neu entfacht wurde. Zudem berücksichtigte die Fed bei ihrer Entscheidung auch das schwächer werdende Weltwirtschaftswachstum sowie die zu geringe Inflation in den USA.

Die erhoffte stimulierende Wirkung auf die Märkte verfehlte die Notenbank mit diesem längst eingepreisten Schritt jedoch, Vielmehr gaben die Kurse der großen US-indizes und der US-Dollar unmittelbar nach der Verkündigung nach und schlossen zum Ende des Handelstags deutlich tiefer.

Die Andeutungen Powells, dass dieser Schritt keineswegs der Anfang weiterer Zinssenkungen war, sorgte für eine gewisse Missstimmung an den Märkten. Auch die Tatsache, dass die Entscheidung zur Senkung des Leitzinses im Fed-Ausschuss nicht einstimmig fiel, sorgte für Irritationen. Die Hoffnungen auf stärkere geldpolitische Impulse erhielten von Seiten der US-Notenbank also erstmal einen kleinen Dämpfer – und prompt meldete sich auch Präsident Donald Trump zu Wort, der in den vergangenen Wochen und Monaten bereits gehörig Druck auf die Fed aufgebaut hatte: Wie üblich sei der Markt von Powell enttäuscht worden, schrieb Trump. Der Druck auf die US-Notenbank bleibt also auch nach der Zinssenkung hoch.

Karlsruhe vs. Luxemburg

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hegt ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des milliardenschweren Anleihe-Kaufprogramms der Europäischen Zentralbank – dabei wurde ebendieses Programm erst im Dezember 2018 vom zuständigen Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in allen Punkten für rechtmäßig erklärt.

Streitgegenstand ist die EZB-Politik unter Mario Draghi: Zwischen März 2015 und Dezember 2018 erwarb die EZB Staatsanleihen sowie weitere Wertpapiere im Wert von rund 2,6 Billionen Euro, um die Inflation und die Konjunktur in der Euro-Zone anzukurbeln. Aus Sicht der Kläger sei dies ein Fall von unerlaubter Staatsfinanzierung und ein verbotenes wirtschafts- und währungspolitisches Agieren der EZB. Dieses Recht wird innerhalb der EU jedoch nur den nationalen Notenbanken eingeräumt.

Sollte das Bundesverfassungsgericht zu einem ähnlichen Schluss kommen, wird es sich dennoch nicht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellen. Lediglich eine deutsche Beteiligung an den Anleihekäufen könnte das Verfassungsgericht untersagen. Zudem könnte es Bundestag und -regierung darauf drängen, für eine Beendigung des Programms einzutreten.

Unterdessen prüft die EZB bereits eine Neuauflage des Anleihe-Kaufprogramms: Trübe Wirtschaftsaussichten und die Tatsache, dass die Inflation weit unter dem angestrebten Wert liegt, sorgen womöglich für neue Anleihekäufe – und womöglich auch für neue Klagen.

Bundes-/Staatsanleihen

Der Euro-Bund-Future notierte in der bisherigen Handelswoche in einer Spanne von 174,27 und 175,28 Prozentpunkten. Zu Wochenbeginn notierte der Euro-Bund-Future bei 174,27 Prozentpunkten. Im Laufe der Woche bewegte er sich kontinuierlich nach oben, bevor eine stärkere Bewegung den Euro-Bund-Future im Zuge der Zinsentscheidung der Fed am Mittwoch unter hohen Umsätzen auf ein neues Rekordhoch bei 175,28 Prozentpunkten hievte. Die Kursgewinne gab er im weiteren Handel ab. Am Donnerstagmittag notierte der Euro-Bund-Future bei 175,02 Prozentpunkten. Dies entspricht einer negativen Rendite von -0,43 %.

Marktdaten im Überblick

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Anlegertrends

Morgan Stanley begibt sechsjährige Floating Rate Note in US-Dollar

Der amerikanische Finanzkonzern Morgan Stanley begibt eine sechsjährige, variabel verzinsliche US-Dollar-Anleihe (WKN: MS0G11) mit einem Emissionsvolumen von 2 Milliarden US-Dollar. Die Anleihe besitzt einen anfänglichen Kupon von 2,72 % bis Juli 2024. Danach erfolgt die Verzinsung zum 3-Monats USD Libor mit einem Aufschlag von 115,2 Basispunkten. Erstmals wird der Kupon anteilig halbjährlich am 22.01.2020 ausbezahlt. Die Anleihe ist am 22.07.2025 fällig. Der Mindestbetrag der handelbaren Einheit entspricht 1.000 US-Dollar in kleinsten handelbaren Einheiten von ebenfalls 1.000 US-Dollar. S&P stuft Morgan Stanley mit einem Rating von BBB+ ein. Die Anleihe ist durch den Emittenten vorzeitig kündbar.

American Express platziert fünfjährige US-Dollar-Anleihe

Der amerikanische Kreditkartenanbieter platziert eine neue US-Dollar-Anleihe (WKN A2R5X0) mit einem Emissionsvolumen von 1,5 Milliarden Dollar und einer Laufzeit bis zum 30.07.2024. Die Anleihe besitzt einen Kupon von 2,50 %. Erstmals wird der Kupon anteilig halbjährlich am 30.01.2020 ausbezahlt. Der Mindestbetrag der handelbaren Einheit entspricht 2.000 US-Dollar in kleinsten handelbaren Einheiten von 1.000 US-Dollar. S&P stuft American Express mit einem Rating von BBB+ ein. Die Anleihe ist durch den Emittenten vorzeitig kündbar.

VST Building begibt fünfjährige Unternehmensanleihe

Der österreichische Technologiekonzern für den Hochbau begibt eine fünfjährige Anleihe (WKN A2R1SR) mit einem Emissionsvolumen von 15 Millionen Euro und einer Laufzeit bis zum 28.06.2024. Die nachrangige Anleihe besitzt einen Kupon von 7,00 %. Erstmals wird der Kupon am 28.12.2019 anteilig halbjährlich ausbezahlt. Der Mindestbetrag der handelbaren Einheit entspricht 1.000 Euro in kleinsten handelbaren Einheiten von ebenfalls 1.000 Euro.


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Frag' Richy Spezial: Die neue App der Börse Stuttgart

Seit dieser Woche ist es soweit: Die neue App der Börse Stuttgart ist am Start. Was kann sie? Was kann sie nicht? Was hat sich geändert? Die wichtigsten Antworten von Richy. Wir freuen uns auf euer Feedback. Was gefällt euch? Was könnten wir besser machen?



Quelle: boerse-stuttgart AG
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