PC-Oldie-Udo
30-06-2004, 12:53
Führerscheinprüfung, Rente&mehr
Die wichtigsten Neuerungen zum 1. Juli
Folgende Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft:
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Die Gebühren für Gerichte und Anwälte, für Sachverständige und Übersetzer werden angehoben. Das Bundesjustizministerium will mit der Anhebung um etwa 14 Prozent die Preissteigerungen der vergangenen zehn Jahre ausgleichen, das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher machen und darüber hinaus die Leute ermutigen, ihre Streitigkeiten ohne Richter beizulegen.
"Bürgerinnen und Bürger sparen Geld, wenn sie sich außergerichtlich einigen", verspricht Ministerin Brigitte Zypries. Auch einvernehmliche Scheidungen werden mit 2,5 statt bisher drei Gebühren preiswerter. Im Strafrecht gilt: Für den Verurteilten wird es teurer. Dagegen ist anwaltliche Vertretung in Bußgeldverfahren bei Bagatellordnungswidrigkeiten (Bußgeld unter 40 Euro) billiger als bisher zu haben. Schöffen und Zeugen bekommen eine höhere Entschädigung.
Fahrerlaubnis
Führerscheinprüfungen werden schwerer. In den Theorie-Testbögen sind 160 neue Fragen eingebaut, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet. Im Praxisteil gilt es dagegen künftig nur noch zwei statt bisher drei Grundfahraufgaben zu meistern. Wer Motorrad fahren will, hat dagegen in der Praxis sechs statt bisher fünf Aufgaben zu lösen.
Rechnungen
Freiberufler und Selbstständige müssen - wenn sie für andere Unternehmen arbeiten oder sie beliefern - das EU-Recht für ihre Rechnungen beachten. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass das Finanzamt nur noch Rechnungen als ordnungsgemäß akzeptiert, wenn sie die Formalien der neuen Musterrechnung erfüllen. Per Mail oder per Internet müssen sie eine digitale Signatur enthalten. Bei Telefax-Rechnungen sollten beide Beteiligten den Papierausdruck aufheben.
Heilmittelrichtlinie
Ärzte dürfen Krankengymnastik, Wärmebehandlung oder Massagen in der Regel nur noch sechs Mal pro Rezept verordnen. Die neuen Vorgaben für die Verordnung von Physiotherapie, Sprach- und Bewegungstraining erlauben ihnen aber auch, wenn es erforderlich ist, die Zahl der Therapiestunden pro Rezept selbst zu bestimmen.
Eine zunächst vorgesehene "Therapiepause", die Menschen mit schweren und dauerhaften Leiden hart getroffen hätte, wird nicht vorgeschrieben: Kinder mit schweren spastischen Lähmungen, Patienten nach Schlaganfällen oder mit schwerer Multipler Sklerose würden weiter ohne Unterbrechung und ohne bürokratischen Aufwand behandelt, versichert Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.
Damit in solchen Fällen keine Behandlungspause entsteht, ist die Kasse so lange zur Zahlung verpflichtet, bis über die Kostenübernahme entschieden ist.
Hausarztmodell
In Sachsen-Anhalt starten AOK und Ärzte das erste landesweite Hausarztmodell. Mit solchen, in der Gesundheitsreform vorgesehenen Modellen, können Patienten die Praxisgebühr sparen, wenn sie sich verpflichten, immer erst einen Hausarzt aufzusuchen. Sachsen-Anhalt verspricht allerdings nicht den vollen Erlass der Praxisgebühr, sondern nur der Hälfte: 20 Euro sollen Teilnehmer zum Jahresanfang vorab überweisen und damit für den Rest des Jahres gebührenfrei zum Hausarzt gehen dürfen. Dieser kann dann ebenfalls ohne Gebühr weiter überweisen.
Pflegeleistung für Behinderte
Das "Persönliche Budget" in Form von Geld oder Gutscheinen, das die Rehabilitationsträger Behinderten für Hilfeleistungen zur Verfügung stellen, gilt jetzt auch für Pflegeleistungen. Behinderte oder pflegebedürftige Menschen können selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und von wem in Anspruch nehmen wollen. Das können, wie das Sozialministerium erklärt, Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder bei der Haushaltsführung sein.
Rente
Die Rentenanpassung fällt dieses Jahr aus. Viel verloren ist damit aber nicht, denn wegen der schlechten Lohnentwicklung im Vorjahr wäre es eher eine Kürzung als eine Erhöhung geworden.
(N24.de, AP)
Die wichtigsten Neuerungen zum 1. Juli
Folgende Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft:
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Die Gebühren für Gerichte und Anwälte, für Sachverständige und Übersetzer werden angehoben. Das Bundesjustizministerium will mit der Anhebung um etwa 14 Prozent die Preissteigerungen der vergangenen zehn Jahre ausgleichen, das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher machen und darüber hinaus die Leute ermutigen, ihre Streitigkeiten ohne Richter beizulegen.
"Bürgerinnen und Bürger sparen Geld, wenn sie sich außergerichtlich einigen", verspricht Ministerin Brigitte Zypries. Auch einvernehmliche Scheidungen werden mit 2,5 statt bisher drei Gebühren preiswerter. Im Strafrecht gilt: Für den Verurteilten wird es teurer. Dagegen ist anwaltliche Vertretung in Bußgeldverfahren bei Bagatellordnungswidrigkeiten (Bußgeld unter 40 Euro) billiger als bisher zu haben. Schöffen und Zeugen bekommen eine höhere Entschädigung.
Fahrerlaubnis
Führerscheinprüfungen werden schwerer. In den Theorie-Testbögen sind 160 neue Fragen eingebaut, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet. Im Praxisteil gilt es dagegen künftig nur noch zwei statt bisher drei Grundfahraufgaben zu meistern. Wer Motorrad fahren will, hat dagegen in der Praxis sechs statt bisher fünf Aufgaben zu lösen.
Rechnungen
Freiberufler und Selbstständige müssen - wenn sie für andere Unternehmen arbeiten oder sie beliefern - das EU-Recht für ihre Rechnungen beachten. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass das Finanzamt nur noch Rechnungen als ordnungsgemäß akzeptiert, wenn sie die Formalien der neuen Musterrechnung erfüllen. Per Mail oder per Internet müssen sie eine digitale Signatur enthalten. Bei Telefax-Rechnungen sollten beide Beteiligten den Papierausdruck aufheben.
Heilmittelrichtlinie
Ärzte dürfen Krankengymnastik, Wärmebehandlung oder Massagen in der Regel nur noch sechs Mal pro Rezept verordnen. Die neuen Vorgaben für die Verordnung von Physiotherapie, Sprach- und Bewegungstraining erlauben ihnen aber auch, wenn es erforderlich ist, die Zahl der Therapiestunden pro Rezept selbst zu bestimmen.
Eine zunächst vorgesehene "Therapiepause", die Menschen mit schweren und dauerhaften Leiden hart getroffen hätte, wird nicht vorgeschrieben: Kinder mit schweren spastischen Lähmungen, Patienten nach Schlaganfällen oder mit schwerer Multipler Sklerose würden weiter ohne Unterbrechung und ohne bürokratischen Aufwand behandelt, versichert Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.
Damit in solchen Fällen keine Behandlungspause entsteht, ist die Kasse so lange zur Zahlung verpflichtet, bis über die Kostenübernahme entschieden ist.
Hausarztmodell
In Sachsen-Anhalt starten AOK und Ärzte das erste landesweite Hausarztmodell. Mit solchen, in der Gesundheitsreform vorgesehenen Modellen, können Patienten die Praxisgebühr sparen, wenn sie sich verpflichten, immer erst einen Hausarzt aufzusuchen. Sachsen-Anhalt verspricht allerdings nicht den vollen Erlass der Praxisgebühr, sondern nur der Hälfte: 20 Euro sollen Teilnehmer zum Jahresanfang vorab überweisen und damit für den Rest des Jahres gebührenfrei zum Hausarzt gehen dürfen. Dieser kann dann ebenfalls ohne Gebühr weiter überweisen.
Pflegeleistung für Behinderte
Das "Persönliche Budget" in Form von Geld oder Gutscheinen, das die Rehabilitationsträger Behinderten für Hilfeleistungen zur Verfügung stellen, gilt jetzt auch für Pflegeleistungen. Behinderte oder pflegebedürftige Menschen können selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und von wem in Anspruch nehmen wollen. Das können, wie das Sozialministerium erklärt, Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder bei der Haushaltsführung sein.
Rente
Die Rentenanpassung fällt dieses Jahr aus. Viel verloren ist damit aber nicht, denn wegen der schlechten Lohnentwicklung im Vorjahr wäre es eher eine Kürzung als eine Erhöhung geworden.
(N24.de, AP)