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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spekulationssteuer festgelegt!


OMI
18-11-2002, 08:19
18.11.2002, 08:14
Regierung ändert Pläne zur Spekulationssteuer: 15% Pauschalsteuer

Die Bundesregierung hat ihre Pläne zur Spekulationssteuer nochmals abgeändert. Aus dem Hause des Finanzministeriums wurde bekannt, dass Hans Eichel alle Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und vermieteten Immobilien mit einer Pauschalsteuer belegen will. Diese soll sich auf 15 Prozent belaufen.

Diese Steuer soll sich auf Transaktionen beziehen, bei welchen Kauf und Verkauf nach dem 21. Februar 2003 liegen. Für Geschäfte, bei welchen der Kauf vor dem Stichtag und der Verkauf danach liegt, soll es eine Steuer von 1,5 Prozent geben, die jedoch auf den gesamten Verkaufserlös anfällt.

Quelle: finance-online

traumsuse
18-11-2002, 08:39
Rechenbeispiel.
Ich habe einen Gegenstand (Aktie, Immobilie oä) für 100000 Euro gekauft und verkaufe ihn für 70000.
Wenn ich ihn nach Febr. 2003 kaufe und verkaufe, bezahle ich keine Steuer, weil kein Gewinn.
Wenn ich ihn aber davor gekauft habe, bezahle ich auf die 70000 Euro noch 1,5%???
Hmmmm, da kann doch etwas nicht stimmen, oder ich stehe (noch, weil so früh am Morgen) auf dem Schlauch.

OMI
18-11-2002, 08:47
Servus traumsuse,

hmm, ich denke nicht: Denn der Verkaufserlös ist ja nur der Wert, welcher aus einer positiven Differenz zwischen Kauf und Verkauf entsteht. :rolleyes:
Allerdings ist der obige Artikel dann sehr bescheuert geschrieben, da er zu einer anderen Denkweise verleitet.

OMI
18-11-2002, 11:03
18.11.2002 10:53

STICHWORT - Die geplanten Änderungen der Aktienbesteuerung

Berlin, 18. Nov (Reuters) - SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien. - Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden. - Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant. - Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert. - Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne. - Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003. - Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent. - Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können. - Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden. - Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen . gwb/rbo

Quelle: REUTERS

saida
18-11-2002, 11:51
nochmal was neues, hab ich aus nem andren board kopiert, darum ohne quellenangabe und ohne gewähr :rolleyes:

Kreise - Aktiensteuer durch Halbeinkünfteverfahren geringer
11/18/02 11:09 AM

Berlin, 18. Nov (Reuters) - Die geplante Steuer auf
Aktiengewinne ist nach Aussagen von Koalitionskreisen niedriger
als bislang in der Öffentlichkeit bekannt.
"Auch bei dieser Besteuerung gilt das
Halbeinkünfteverfahren", erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters
am Montag in Koalitionskreisen in Berlin. Nach den Aussagen
beläuft sich damit die Steuer auf den gesamten Gewinn auf
effektiv 7,5 Prozent, da sich durch das Halbeinkünfteverfahren
die zu besteuernde Gewinnbasis mindere. Die Steuer nach
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens - mit dem nur die Hälfte
der Gewinnsumme zur Grundlage genommen wird - betrage damit wie
bereits am Wochenende angekündigt 15 Prozent.
Die rot-grüne Koalition will einen einheitlichen Steuersatz
auf Gewinne aus Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien
einführen. Dieser soll für alle Aktien, die nach dem 21. Februar
gekauft und verkauft werden 15 Prozent betragen.
gwb/rbo

OMI
18-11-2002, 11:52
Quelle ist dabei;) Reuters!

OMI
18-11-2002, 12:47
@traumsuse: Nicht Du, sondern ich hatte Tomaten im Hirn!

Es ist so, wie Du sagtest: Verkaufst Du eine Immobilie nach dem Stichtag (natürlich gekauft vor sem Stichtag), so musst Du den gesamten Verkaufserlös (=Verkaufspreis) mit 1,5% versteuern!

OMI
18-11-2002, 16:42
Hier nochmals ganz genau!

18.11.2002, 16:31
HINTERGRUND: Die Regierungspläne für die Aktien- und Immobilienbesteuerung
BERLIN (dpa) - Bisher müssen Veräußerungsgewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden - und zwar nur dann, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen. Von ihrem Plan, Spekulationsgewinne künftig von Anfang an individuell zu besteuern - also bis zum Höchststeuersatz von rund 48 Prozent - ist die Bundesregierung nun abgerückt.

Künftig sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen sowie vermieteten Immobilien pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Für Aktiengewinne wird aber das Halbeinkünfteverfahren angewandt, wonach nur die Hälfte der Gewinne besteuert und so nur eine Steuer von 7,5 Prozent erhoben wird. Wenn also ein Aktionär seine nach dem Stichtag - voraussichtlich der 21. Februar 2003 - erworbene Aktie mit einem Gesamtgewinn von 100 Euro veräußert, werden 50 Euro steuerpflichtig. Darauf werden 15 Prozent Steuern erhoben - das sind dann 7,50 Euro.

UNTERSCHEIDUNG VON ALT- UND NEUFÄLLEN

Zudem soll zwischen Alt- und Neufällen unterschieden werden. Bei Anschaffung vor der Verabschiedung des Steuerpakets im Bundestag (Altanlagen) werden pauschal 1,5 Prozent nicht auf den Wertzuwachs, sondern auf den Verkaufserlös der Aktien oder nicht selbst genutzten Immobilien erhoben. Dabei wird fiktiv ein Veräußerungsgewinn von zehn Prozent angenommen, der dann ebenfalls mit 15 Prozen t besteuert wird.

Wenn also eine vor dem Stichtag erworbene und vermietete Immobilie für eine Million Euro verkauft wird, fallen dafür 15.000 Euro Steuern an. Sollte der Verkäufer nachweisen, dass der faktische Gewinn niedriger als zehn Prozent ist, fällt die Steuer geringer aus. Laut Bundesregierung werden somit diejenigen besser gestellt, die wegen finanzieller Probleme zu Notverkäufen gezwungen sind und mögliche Erlösgewinne bisher nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern müssen.

KEINE DOPPELBESTEUERUNG VON FONDS

Weiter verrechnet werden können Verluste im Jahre der Veräußerung - nach jetzigem Stand aber nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien oder Immobilien. Mit anderen Einkommensarten ist dies nicht möglich. Gebäude und Grundstücke für eigene Wohnzwecke können wie bisher auch künftig steuerfrei veräußert werden. Anschaffungskosten von Immobilien müssen in Zukunft nicht mehr um Abschreibungen und Sonderabschreibungen gemindert werden.

Eine Doppelbesteuerung von Investmentfonds, wie sie zunächst geplant war, ist vom Tisch. Inhaber von Fondsanteilen müssen Steuern zahlen, wenn sie diese mit Gewinn verkaufen. Auf ausgeschüttete Erträge - Zinsen und Dividenden - wird wie bisher eine Steuer erhoben. Auf Umschichtungen innerhalb der Investmentfonds - also Verkäufe von Papieren durch Fondsmanager - soll entgegen ersten Überlegungen dagegen keine Steuer mehr erhoben werden./sl/DP/hn/

Quelle: dpa-AFX