Sofix
18-11-2006, 11:28
Internetuser, die urheberrechtlich geschützte Werke illegal downloaden, müssen zukünftig keine hohen Abmahngebühren mehr fürchten. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Abmahngebühr von Rechtsanwälten in solchen Fällen 50 Euro nicht übersteigen darf.
Diese Regelung soll jedoch nur für User gelten, die illegale Downloads lediglich für den Privatgebrauch nutzen. Damit wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Ferner soll Plattenfirmen zukünftig erlaubt werden, in Zivilstreitigkeiten Auskünfte von Providern über Tauschbörsennutzer zu erhalten. Bislang ist das nur in einem Strafverfahren möglich.
Quelle: www.welt.de
Diese Regelung soll jedoch nur für User gelten, die illegale Downloads lediglich für den Privatgebrauch nutzen. Damit wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Ferner soll Plattenfirmen zukünftig erlaubt werden, in Zivilstreitigkeiten Auskünfte von Providern über Tauschbörsennutzer zu erhalten. Bislang ist das nur in einem Strafverfahren möglich.
Quelle: www.welt.de