Autofahrer müssen sich 2012 auf einige Änderungen rund um den Straßenverkehr einstellen. Die neuen Regelungen sollen das Autofahren umweltfreundlicher und sicherer machen. Wer aber von den Neuerungen überrascht wird, dem kann Ärger drohen. Wir haben deshalb für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Rückdatierung der Hauptuntersuchung
Ab Januar 2012 entfällt die Rückdatierung beim TÜV. Wer dann mit seinem Pkw zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. Positiv: Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird jetzt immer um 24 Monate verlängert. Wer bislang zum Beispiel drei Monate zu spät bei den Prüfern erschien, bekam dementsprechend nur eine Verlängerung um 21 Monate. Doch Vorsicht: Ist der Prüftermin länger als zwei Monate überschritten, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig.
Wechselkennzeichen
Bis Mitte 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Zwei Kraftfahrzeuge der gleichen Klasse (M1, L, O) können dann mit nur einem Nummernschild angemeldet werden. Die Fahrzeuge können jedoch nicht gleichzeitig bewegt werden. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf zudem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von der neuen Regelung ausgeschlossen.
Lang-Lkw
In einem Feldversuch rollen ab dem 1. Januar 2012 die so genannte Gigaliner, Lkws mit einer Länge von 25,25 Meter, in sieben Bundesländern über Autobahnen und Bundesstraßen. Die Testphase der bis zu 44 Tonnen schweren Lang-Lkws ist für fünf Jahre geplant.
Neues Punktesystem
Das Bundesverkehrsministerium plant eine Neuregelung der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Im Gespräch ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei gesammelten Punkten. Demnach werden die Punkte erst nach drei und nicht wie bisher bereits nach zwei Jahren gelöscht. Dafür soll die automatische Verlängerung der Verjährungsfrist durch neue Punkte aufgehoben werden, die Grenze von derzeit 18 Punkten wird zusätzlich heraufgesetzt.
EU-weite Bußgeldregelung
Die bislang fehlenden EU-Länder Griechenland, Italien, Belgien und Irland treten ab 2012 der EU-weiten Regelung zum Austausch von Halterdaten bei. Wer also im europäischen Ausland ein Knöllchen bekommt, kann mit Post in der Heimat rechnen. Die einzutreibende Summe muss allerdings mindestens 70 Euro betragen. Vorsicht: Im Ausland sind die Strafen oftmals viel höher als in Deutschland. Für ein Parkknöllchen in Spanien können zum Beispiel bis zu 200 Euro fällig werden.
Umweltzone
Die Umweltzonen dehnen sich weiter aus. 2012 wird die Umweltplakette in weiteren Städten eingeführt, andere verschärfen die Regelung. So sind die Innenstädte von Stuttgart, Frankfurt und Krefeld ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit einer grünen Schadstoffplakette zu erreichen.
E10 in Österreich
Auch in unserem Nachbarland Österreich wird ab 2012 der umstrittene Ökosprit E10 eingeführt. An deutschen Tankstellen sorgte der neue Kraftstoff bei Kunden für große Verunsicherung. Auch bei den Österreichern stößt die Einführung von E10 bereits auf Kritik.
Rettungsgasse auf Autobahnen
Was bei uns schon seit langen gilt, wird ab 2012 auch in Österreich eingeführt. Auf Autobahnen müssen Fahrzeuge der linken und der mittleren Spur eine Gasse für Rettungskräfte bilden.
Reifenlabel
Ab 1. November 2012 werden alle neuen Reifen mit einem Umweltlabel gekennzeichnet. Bewertet werden Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch. Als Vorbild dient das bereits bekannte Effizienzlabel für Kühlschränke oder Waschmaschinen.
Reifendruck-Kontrollsystem
Zeitgleich zum Reifenlabel müssen alle neuen Pkw-Baureihen ab dem 1. November 2012 über ein Reifendruck-Kontrollsystem verfügen.
Euro 5a
Ab dem 1. Januar 2012 gilt für die Zulassung aller Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu zwölf Tonnen die Abgasnorm Euro 5a.
Kraftfahrzeugsteuer
Ab 2012 sinkt die steuerfreie Grenze der CO2-Emission von 120 Gramm pro Kilometer auf 110 Gramm. Für jedes weitere Gramm über der Freimenge werden wie bereits zuvor zusätzlich zwei Euro berechnet.
Rußpartikelfilter
Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird ab 2012 wieder von der Bundesregierung bezuschusst. Die Prämie in Höhe von 330 Euro gilt für Diesel-Pkw, Diesel-Nutzfahrzeuge und Wohnmobile mit Dieselantrieb. 2013 soll der Zuschuss auf 260 Euro sinken.
Autobahnbaustellen
2012 sollen die Spuren bei Autobahnbaustellen breiter werden. Derzeit ist auf einzelnen Abschnitten nur eine Fahrzeugbreite von 2,00 Meter erlaubt, was für viele Pkw zu schmal ist. Im nächsten Jahr gilt dann pro Spur eine Mindestbreite von 2,10 Meter.
Pendlerpauschale
Ab 2012 wird die Berechnung der Pendlerpauschale einfacher. Wer zur Fahrt in die Arbeit zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto laufend wechselt, muss jetzt keine tagesweise Vergleichsrechnung mehr durchführen. Es reicht eine Vergleichsrechnung für das ganze Jahr. Die Höchstgrenze der Pendlerpauschale liegt bei 4.500 Euro.