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Alt 28.03.2004, 19:09  #1
StJohnSmith
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BGH-Entscheidung zu Dialern

Nach einer Entscheidung des BGH müssen überteuerte Telefonkosten, die durch die unbemerkte Installation von Dialern auf dem Rechner entstanden sind, nicht bezahlt werden (Az. III ZR 96/03).

Im vorliegenden Fall wurde die Klage des Berliner Stadtnetzbetreibers Berlinkomm abgewiesen. Berlinkomm hatte von einer Kundin die Zahlung von 9.000 Euro verlangt, nachdem sich deren Sohn über einen unwissenlich eingefangenen Dialer dort eingewählt hatte. Nach der Entscheidung muß die Dame lediglich die bei der Einwahl ins Internet anfallende Gebühr bezahlen.
__________________
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Alt 28.03.2004, 19:14  #2
Stefan W.
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Dabei seit: 25 Mar 2004
Ort: Berlin
Beiträge: 4.085
Standard Re: BGH-Entscheidung zu Dialern

Kein Kommentar, StJohnSmith,

nur eine Anmerkung:

der Telefonanbieter heißt korrekt "Berlikomm".



Gruß

Stefan
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Alt 28.03.2004, 19:21  #3
StJohnSmith
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Ort: Europa
Beiträge: 6.921
Standard Re: BGH-Entscheidung zu Dialern

Korrektur zur Kenntnis genommen und deren Richtigkeit betätigt.
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Alt 28.03.2004, 20:44  #4
Polt
NO CHIACCHIERONE
 
Dabei seit: 15 Oct 2003
Ort: Würzburg
Beiträge: 10.374
Standard Re: BGH-Entscheidung zu Dialern

Bestätigung der Richtigkeit der entgegengenommenen Korrektur beglaubigt und bezeugt.
Würzburg, den 28.03.2004

In den Zeugenstand treten:
Erasmus Zöpfel
Kardinal Faulhaber
Dietmar Dialer

Polt
__________________
Tut man es im feuchten Gras,
mag das nicht der Ischias!
48. Poltsche Bauernregel, nach einer Eingebung von Gastreferent Magma
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