Zurück  F R E E S T I L E - Community > Sport - Talk > Smalltalk
Benutzername
Kennwort


Antwort
Thema gelesen: 2636 x | Antworten: 4 | online: 1 Themen Tools durchsuchen Anzeige Modus

Alt 04.08.2011, 20:53  #1
Angie
Sport-Team
 
Angie's Benutzerbild
 
Dabei seit: 16 Nov 2008
Ort: Buchholz/Nordheide
Beiträge: 8.402
Kindsmörder erhält Entschädigung

Jetzt zahlt man auch schon eine Entschädigung für einen
Kindsmörder.

Deutschland , unser Gesetz.


Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung plus Zinsen zahlen. Das Geld stehe Gäfgen zu, weil Polizisten in einem Verhör im Jahr 2002 dessen Menschenwürde schwer verletzt hätten, als sie ihm mit Folter drohten, entschieden die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main. Opfer- und Polizeiverbände zeigten wenig Verständnis für das Urteil.

Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet. Von den Eltern forderte er Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe nahm ihn die Polizei fest; im Verhör drohte ihm ein Beamter auf Geheiß eines Vorgesetzten Gewalt an, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Gäfgen hatte deshalb das Land Hessen auf 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verklagt.

Die Beamten hätten "durch die Androhung von Schmerzen planvoll und vorsätzlich in die Menschenwürde eingegriffen", sagte der Vorsitzende Richter, Christoph Hefter. Dieses höchste Verfassungsgut könne aber keinem Menschen abgesprochen werden, "mag es angesichts der von dem Kläger begangenen Straftat auch schwerfallen".




Die Eltern können einem echt leid tun.
__________________
--------"Ignoriere Provokateure und wenn es gar nicht anders geht schlage sie mit
Ironie, Sarkasmus und ausgesuchter Höflichkeit. Alles kann der Provokateur vertragen, nur das nicht." -----*
Für Inhalt und Rechtmäßigkeit dieses Beitrags trägt der Verfasser Angie die alleinige Verantwortung. (s. Haftungshinweis)
Angie ist offline   Antwort mit Zitat FTOR-Chat
Alt 05.08.2011, 12:45  #2
herthinio100
VIP
 
Dabei seit: 19 May 2010
Beiträge: 4.375
Standard Re: Kindsmörder erhält Entschädigung

Zitat:
Original geschrieben von Angie
Jetzt zahlt man auch schon eine Entschädigung für einen
Kindsmörder.

Deutschland , unser Gesetz.


Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung plus Zinsen zahlen. Das Geld stehe Gäfgen zu, weil Polizisten in einem Verhör im Jahr 2002 dessen Menschenwürde schwer verletzt hätten, als sie ihm mit Folter drohten, entschieden die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main. Opfer- und Polizeiverbände zeigten wenig Verständnis für das Urteil.

Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet. Von den Eltern forderte er Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe nahm ihn die Polizei fest; im Verhör drohte ihm ein Beamter auf Geheiß eines Vorgesetzten Gewalt an, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Gäfgen hatte deshalb das Land Hessen auf 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verklagt.

Die Beamten hätten "durch die Androhung von Schmerzen planvoll und vorsätzlich in die Menschenwürde eingegriffen", sagte der Vorsitzende Richter, Christoph Hefter. Dieses höchste Verfassungsgut könne aber keinem Menschen abgesprochen werden, "mag es angesichts der von dem Kläger begangenen Straftat auch schwerfallen".




Die Eltern können einem echt leid tun.
Eigentlich sollte man dazu garnichts mehr sagen,aber jeder muß das hinnehmen,auch wenn das echt Mist ist und völlig unverständlich,aber das ist eben "Demokratie"
Für Inhalt und Rechtmäßigkeit dieses Beitrags trägt der Verfasser herthinio100 die alleinige Verantwortung. (s. Haftungshinweis)
herthinio100 ist offline   Antwort mit Zitat FTOR-Chat
Alt 10.08.2011, 03:30  #3
OneTeam
VIP
 
OneTeam's Benutzerbild
 
Dabei seit: 23 Nov 2008
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.350
Sende eine Nachricht via ICQ an OneTeam
Standard Re: Kindsmörder erhält Entschädigung

natürlich ist das mehr als schlimm, aber ich hab hier nen Artikel der die ganze Bild Hetze mal auseinandernimmt.

ich weiß ist viel, aber es lohnt sich =)


Die Perversion des Rechtsstaats

Sie haben wirklich nichts unversucht gelassen bei "Bild" am gestrigen Morgen:



Das Kleingedruckte lautete:
Einfach widerlich! Kindermörder Magnus Gäfgen (35) fordert Schmerzensgeld! Grund: Ihm wurde in Polizeiverhören Folter angedroht, um das Leben seines Opfers Jakob von Metzler (verstorben 11) zu retten. Heute muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden: Bekommt der Killer 10 000 Euro? Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!

Tatsächlich kann man es widerlich finden, dass Gäfgen, rechtskräftig verurteilter Kindesentführer und -mörder, Schmerzensgeld vom Land Hessen forderte, weil ihm Polizisten beim Verhör mit Folter gedroht hatten. Doch es ist die Aufgabe der Justiz, zu überprüfen, ob das, was widerlich ist, trotzdem auch rechtens sein kann.

Und letztlich entsprach der Richter mit seinem Urteil (hoffentlich unbewusst) ein Stück weit der Forderung von "Bild": Statt der geforderten mindestens 10.000 Euro bekam Gäfgen 3.000 Euro zugesprochen (Pressemitteilung zum Urteil als PDF), vier Fünftel der Gerichtskosten muss er selbst tragen.

Doch irgendwie hat all das "Bild" nicht besänftigen können. Die Zeitung liegt heute so am Kiosk:


Um den Autoren Horst Cronauer und Tim Thorer gleich mal ihre drängendste Frage zu beantworten: Die Art Land, in der wir hier leben, nennt sich "Rechtsstaat". Die Frage "Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?" ist mindestens infam, weil sie suggeriert, Gäfgen bekomme das Geld gleichsam als Belohnung für den Mord.

Die wenigen "Bild"-Leser, die nach der Lektüre der Überschrift noch nicht mit Fackeln und Forken vor der Tür des Richters stehen, könnten im Artikel dann erfahren, dass Gäfgen eigentlich gar nicht so richtig gewonnen hat:
Doch Gäfgen, der sogar 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz verlangt hatte, bekam nicht in allen Punkten recht. Gäfgen sei nicht durch das Verhör traumatisiert worden, erklärte das Gericht, sondern durch sein eigenes Verbrechen und den Einsturz seines aus "Lügengeschichten und Luftschlössern bestehenden Selbstbildes".

Und: Von der Entschädigung (inklusive Zinsen 3410,25 Euro) wird er nicht einen Cent sehen! Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu: "Gäfgen hat aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro bei der Justizkasse offen. Die muss er erst begleichen."


Trotzdem lobt der Anwalt des Mörders, Michael Heuchemer, die Entscheidung als "wichtiges Signal für die Menschenrechte"!

(Dieses "trotzdem" ist ein bisschen unglücklich gewählt, denn Menschenrechte und finanzieller Gewinn stehen in keinem direkten Zusammenhang zueinander.) *
Florian von Heintze wettert in seinem Kommentar, das Urteil sei eine "Perversion des Rechtsstaates", dabei ist es genau das nicht. Man mag Gäfgens Zivilklage "unsensibel" finden, "zynisch", "schamlos" oder "verachtenswert", aber es war sein Recht zu klagen und das Gericht hatte aufgrund der Rechtslage und ohne Ansehen der Person zu entscheiden.

Heintzes argumentativer Eiertanz endet mit einer rhetorischen Frage, die er haarscharf falsch beantwortet:
Natürlich ist schon die bloße Androhung von Folter rechtswidrig. Aber rechtfertigt das wirklich eine Geldzahlung an einen verurteilten Mörder?

Mit diesem Urteil hat sich der Rechtsstaat ad absurdum geführt.


Der Rechtsstaat an sich funktioniert wunderbar, das hat das Urteil bewiesen. Die Frage, wie sachdienlich oder nachvollziehbar das Urteil war, kann man natürlich trotzdem verhandeln, wie es etwa Heribert Prantl in der "Süddeutschen Zeitung" getan hat.

Dass Friedrich von Metzler, Vater des Mordopfers Jakob, sich von "Bild" mit den Worten zitieren lässt, das Urteil empöre ihn "zutiefst" und seine Familie verstehe es nicht, ist menschlich nachvollziehbar.

Schwerer verheddert sich da schon Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" und gern gesehener Stichwortgeber von "Bild", in seiner Argumentation:
"Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen kann und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis."

Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, "lediglich auf eine Drohung hin" Todesangst ausgestanden zu haben. Eine steile These für den Sprecher eines Opferverbandes.

Überraschend treffend (wenn auch mutmaßlich anders gemeint) fasst der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Situation zusammen:
"Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten."

Das Urteil sicher nicht — der Richter ist ja durchaus noch einmal auf Gäfgens Taten eingegangen. Aber die Berichterstattung darüber.

Und welche Folgen die hat, kann man heute schön an den (sicherlich eher zufällig ausgewählten) Leserbriefen in "Bild" sehen:



Andererseits ist das schon ein ganzes Stück besonnener als das, was "Bild"-Leser im März an die Zeitung schrieben:



Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

* Nachtrag, 16.30 Uhr: Außerdem darf die Staatsanwaltschaft Gäfgens Entschädigung gar nicht mit seinen Schulden verrechnen, wie Udo Vetter im Lawblog schreibt.
__________________
Für Inhalt und Rechtmäßigkeit dieses Beitrags trägt der Verfasser OneTeam die alleinige Verantwortung. (s. Haftungshinweis)
OneTeam ist offline   Antwort mit Zitat FTOR-Chat
Alt 19.08.2011, 16:57  #4
herthinio100
VIP
 
Dabei seit: 19 May 2010
Beiträge: 4.375
Standard Re: Kindsmörder erhält Entschädigung

Zitat:
Original geschrieben von OneTeam
natürlich ist das mehr als schlimm, aber ich hab hier nen Artikel der die ganze Bild Hetze mal auseinandernimmt.

ich weiß ist viel, aber es lohnt sich =)


Die Perversion des Rechtsstaats

Sie haben wirklich nichts unversucht gelassen bei "Bild" am gestrigen Morgen:





Das Kleingedruckte lautete:
Einfach widerlich! Kindermörder Magnus Gäfgen (35) fordert Schmerzensgeld! Grund: Ihm wurde in Polizeiverhören Folter angedroht, um das Leben seines Opfers Jakob von Metzler (verstorben 11) zu retten. Heute muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden: Bekommt der Killer 10 000 Euro? Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!



Tatsächlich kann man es widerlich finden, dass Gäfgen, rechtskräftig verurteilter Kindesentführer und -mörder, Schmerzensgeld vom Land Hessen forderte, weil ihm Polizisten beim Verhör mit Folter gedroht hatten. Doch es ist die Aufgabe der Justiz, zu überprüfen, ob das, was widerlich ist, trotzdem auch rechtens sein kann.


Und letztlich entsprach der Richter mit seinem Urteil (hoffentlich unbewusst) ein Stück weit der Forderung von "Bild": Statt der geforderten mindestens 10.000 Euro bekam Gäfgen 3.000 Euro zugesprochen (Pressemitteilung zum Urteil als PDF), vier Fünftel der Gerichtskosten muss er selbst tragen.

Doch irgendwie hat all das "Bild" nicht besänftigen können. Die Zeitung liegt heute so am Kiosk:


Um den Autoren Horst Cronauer und Tim Thorer gleich mal ihre drängendste Frage zu beantworten: Die Art Land, in der wir hier leben, nennt sich "Rechtsstaat". Die Frage "Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?" ist mindestens infam, weil sie suggeriert, Gäfgen bekomme das Geld gleichsam als Belohnung für den Mord.



Die wenigen "Bild"-Leser, die nach der Lektüre der Überschrift noch nicht mit Fackeln und Forken vor der Tür des Richters stehen, könnten im Artikel dann erfahren, dass Gäfgen eigentlich gar nicht so richtig gewonnen hat:
Doch Gäfgen, der sogar 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz verlangt hatte, bekam nicht in allen Punkten recht. Gäfgen sei nicht durch das Verhör traumatisiert worden, erklärte das Gericht, sondern durch sein eigenes Verbrechen und den Einsturz seines aus "Lügengeschichten und Luftschlössern bestehenden Selbstbildes".


Und: Von der Entschädigung (inklusive Zinsen 3410,25 Euro) wird er nicht einen Cent sehen! Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu: "Gäfgen hat aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro bei der Justizkasse offen. Die muss er erst begleichen."

Trotzdem lobt der Anwalt des Mörders, Michael Heuchemer, die Entscheidung als "wichtiges Signal für die Menschenrechte"!

(Dieses "trotzdem" ist ein bisschen unglücklich gewählt, denn Menschenrechte und finanzieller Gewinn stehen in keinem direkten Zusammenhang zueinander.) *

Florian von Heintze wettert in seinem Kommentar, das Urteil sei eine "Perversion des Rechtsstaates", dabei ist es genau das nicht. Man mag Gäfgens Zivilklage "unsensibel" finden, "zynisch", "schamlos" oder "verachtenswert", aber es war sein Recht zu klagen und das Gericht hatte aufgrund der Rechtslage und ohne Ansehen der Person zu entscheiden.



Heintzes argumentativer Eiertanz endet mit einer rhetorischen Frage, die er haarscharf falsch beantwortet:
Natürlich ist schon die bloße Androhung von Folter rechtswidrig. Aber rechtfertigt das wirklich eine Geldzahlung an einen verurteilten Mörder?


Mit diesem Urteil hat sich der Rechtsstaat ad absurdum geführt.


Der Rechtsstaat an sich funktioniert wunderbar, das hat das Urteil bewiesen. Die Frage, wie sachdienlich oder nachvollziehbar das Urteil war, kann man natürlich trotzdem verhandeln, wie es etwa Heribert Prantl in der "Süddeutschen Zeitung" getan hat.


Dass Friedrich von Metzler, Vater des Mordopfers Jakob, sich von "Bild" mit den Worten zitieren lässt, das Urteil empöre ihn "zutiefst" und seine Familie verstehe es nicht, ist menschlich nachvollziehbar.



Schwerer verheddert sich da schon Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" und gern gesehener Stichwortgeber von "Bild", in seiner Argumentation:
"Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen kann und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis."



Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, "lediglich auf eine Drohung hin" Todesangst ausgestanden zu haben. Eine steile These für den Sprecher eines Opferverbandes.




Überraschend treffend (wenn auch mutmaßlich anders gemeint) fasst der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Situation zusammen:
"Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten."



Das Urteil sicher nicht — der Richter ist ja durchaus noch einmal auf Gäfgens Taten eingegangen. Aber die Berichterstattung darüber.


Und welche Folgen die hat, kann man heute schön an den (sicherlich eher zufällig ausgewählten) Leserbriefen in "Bild" sehen:



Andererseits ist das schon ein ganzes Stück besonnener als das, was "Bild"-Leser im März an die Zeitung schrieben:



Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

* Nachtrag, 16.30 Uhr: Außerdem darf die Staatsanwaltschaft Gäfgens Entschädigung gar nicht mit seinen Schulden verrechnen, wie Udo Vetter im Lawblog schreibt.
Also ich habe ganz bewußt die sache als Zitat genommen,das haste richtig gut gemacht,das sollten alle mehrmals lesen!
Für Inhalt und Rechtmäßigkeit dieses Beitrags trägt der Verfasser herthinio100 die alleinige Verantwortung. (s. Haftungshinweis)
herthinio100 ist offline   Antwort mit Zitat FTOR-Chat
Alt 22.08.2011, 00:28  #5
OneTeam
VIP
 
OneTeam's Benutzerbild
 
Dabei seit: 23 Nov 2008
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.350
Sende eine Nachricht via ICQ an OneTeam
Standard Re: Kindsmörder erhält Entschädigung

Zitat:
Original geschrieben von herthinio100
Also ich habe ganz bewußt die sache als Zitat genommen,das haste richtig gut gemacht,das sollten alle mehrmals lesen!


Hi Alex,

auch wenn ich dich jetzt etwas enttäusche, aber leider war es nur Copy & Paste.

Aber find ich gut das du den Artikel ebenfalls sehr gut findest.

Die Seite war www.bildblog.de eine gute Seite die schön über die Medien berichtet.
__________________
Für Inhalt und Rechtmäßigkeit dieses Beitrags trägt der Verfasser OneTeam die alleinige Verantwortung. (s. Haftungshinweis)
OneTeam ist offline   Antwort mit Zitat FTOR-Chat
AntwortSeite neu laden


Themen Tools  durchsuchen 
durchsuchen:

Erweiterte Suche
Anzeige Modus  Dieses Thema bewerten 
Dieses Thema bewerten:

Forum Regeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist dir nicht erlaubt, Deine Beiträge zu bearbeiten.

vB code ist An
Smilies sind An
[IMG] code ist An
HTML code ist Aus
Gehe zu



Alle Zeiten sind WEZ +2 Stunde(n). Es ist 13:37 Uhr.


© copyright: imagine grafik - dtp - screendesign
Powered by: vBulletin Version 3.0.7
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.