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Zitat:
Original geschrieben von MrAnderson
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Sehe ich ähnlich. Das Dumme ist nur, daß bei einem Widerspruch gegen das Abmahnverfahren es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dabei wird der Streitwert seitens des Klägers so hoch angesetzt, daß alleine die Anwaltsgebühren (die sich nach der Höhe des Streitwerts bemessen) den ein oder anderen ruinieren können.
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Diese Mitteilung wurde maschinell erstellt und wird daher nicht unterschrieben
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