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StJohnSmith
18.12.2004, 22:11
Föderalismuskommission: doch noch Einigung?

Wie heute am frühen Abend bekannt wurde besteht doch noch Hoffnung auf eine Einigung in der Föderalismuskommission. Waren sich der Bund und die Ländervertretung in den meisten Punkten bereits einig gewesen, scheiterte die Staatreform an der Frage der Zuständigkeit für die Bildungspolitik. Während die Länder die alleinige Zuständigkeit für sich beanspruchten, beharrte der Bund auf seine wie bisher schon alleinige Zuständigkeit.

Jetzt scheint eine Lösung in Sicht. In einer eilig einberufenen Sitzung einigten sich die Vertreter beider Seiten, Müntefering und Stoiber, darauf, die Bildungspolitik aus dem Gesamtkonzept staatlicher Zuständigkeit herauszunehmen. Nach den Vorstellungen beider Seiten solle die Zuständigkeit für Schulen und Hochschulen einer noch zu gründenden privatrechtlichen Holding übertragen werden, die paritätisch von Vertretern aus Politik und Wirtschaft besetzt werden soll. Diese Holding solle als Aktiengesellschaft an der Börse gelistet werden. Die Aktien sollen frei handelbar sein, ihr Besitz jedoch breit gestreut werden. Weder einzelne private Investoren noch einzelne juristische Personen sollen mehr als 5 % des Aktienbesitzes auf sich vereinigen können. Man wolle mit dieser Massnahme einer unbotmässigen Einflussnahme von Interessengruppen entgegen wirken, heißt es seitens der Kommission. Um die Rentabilität des Unternehmens zu gewährleisten sollen erfolgreiche Studienabgänger an Unternehmen verkauft werden, ähnlich der Praxis von Fussballvereinen. Die Einnahmen aus dem Verkauf gehen in voller Höhe an die Holding.

Damit sei der Weg frei für die große Staatsreform, heißt es aus dem Umfeld der Verhandlungsparteien. Darüberhinaus werde mit dieser Lösung ein weiterer Beitrag zur Senkung des Haushaltsdefizits geleistet, da weder der Bund noch die Länder künftig Ausgaben für Bildungspolitik, Schulen und Hochschulen leisten müssen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Baumschulen. Hier liegt die Zuständigkeit ohnehin bei den Kommunen. Dabei soll es vorertst auch bleiben, heisst es.

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