Ron
05.02.2004, 21:21
@ Polti, hier einige erklärungen ziemlich gut zusammengefasst
Offener Brief auf Uta Pippig's Homepage an den DLV:
Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV)
z.Hd. des Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Helmut Digel
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt
15.12.1999
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn die Anteilnahme von DLV-Vertretern an dem Schicksal des unter Dopingverdacht stehenden Athleten Baumann aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen der Beteiligten größer sein mag als in anderen Dopingfällen, so ist dennoch im Rahmen der Durchführung eines fairen Verfahrens ausnahmslos zu gewährleisten, daß diese persönlichen Beziehungen keinerlei Einfluß auf die Führung des Verfahrens haben. Ein derartiger Einfluß ist jedoch im Fall des unter Dopingverdacht geratenen Athleten Baumann festzustellen: Von der in der Öffentlichkeit zur Schau gestellten, demonstrativen Anteilnahme über die Abgabe von Ehrenerklärungen bis hin zu einer bisher nicht dagewesenen Unterstützung des Betroffenen durch mehrere Mitarbeiter des offiziellen Dopinglabors an der Sporthochschule Köln reicht die Palette der im Fall Baumann festzustellenden Besonderheiten.
Gerade weil eine effektive Bekämpfung des Dopings die Gewährleistung eines neutralen und somit fairen Verfahrens zur zwingenden Voraussetzung hat, erscheint das nunmehr an den Tag gelegte Verhalten sowohl des Verbandsvorsitzenden als auch des Laborleiters Schänzer und seiner Mitarbeiter völlig unangemessen. Nicht nur bei ebenfalls betroffenen Athleten, sondern auch in der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, daß mit Baumann ein Vorbildathlet trotz konkreter Dopingvorwürfe in seiner bisherigen Stellung erhalten werden soll auch wenn dies um den Preis der Glaubwürdigkeit und der Gewährleistung eines unabhängigen, neutralen und sachorientierten Verfahrens geschieht. Der Eindruck, daß im Hinblick auf den Fall Baumann nicht sein kann, was nicht sein darf, wird durch die Handlungen und Erklärungen des genannten Personals in den vergangenen Tagen bestätigt. Anstatt die üblichen Ermittlungen und Verfahrensabläufe auch in Bezug auf den Athleten Baumann einzuleiten, geht und ging es in der Öffentlichkeit zunächst nahezu ausschließlich darum, entlastende Umstände anzunehmen und zu verbreiten. Die entsprechenden Erklärungen und Handlungen sind augenscheinlich darauf gerichtet, den betroffenen Athleten von der durch den Verdacht begründeten Bürde zu befreien.
Gerade weil die persönliche bzw. freundschaftliche Beziehung des Verbandsvorsitzenden zu dem betroffenen Athleten in der Öffentlichkeit wiederholt praktiziert und durch die Beteiligten bekundet worden ist, ergibt sich zur Vermeidung der anderenfalls zwingend entstehenden Vermutungen, der unabwendbare Zwang zur vollständigen Zurückhaltung des Vorsitzenden. Gerade diesem Anspruch sind Sie, sehr geehrter Herr Präsident, jedoch nicht gerecht geworden.
Besonders bitter sind die in diesem Zusammenhang zu machenden Erfahrungen für diejenigen Athleten, die sich ebenfalls einem Dopingverdacht ausgesetzt sehen: Obwohl beispielsweise die Athletin Uta Pippig im Rahmen eines nunmehr bereits mehr als 20 Monate dauernden Verfahren einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt ist, wurde die Entscheidung des Rechtsausschusses des Deutschen Leichtathletik Verbandes vom 16.07.1999 durch die eine zweijährige Sperre verfügt wurde bislang nicht begründet. Obwohl bis heute der Nachweis einer verbotenen Substanz im Körper der Athletin nicht erbracht worden ist und insbesondere nicht ermittelt worden ist, um welche konkrete Substanz es sich insoweit handeln soll, wurde gegenüber Frau Pippig nicht im Ansatz mit dem gleichen Engagement verfahren - insbesondere was entlastende Umstände anging -, wie nunmehr bei Baumann. Frau Pippig ist erst vier Monate nach der Probenauswertung über den ihr gegenüber gehegten Verdacht informiert worden. Ihr wurde die Möglichkeit genommen, zeitnah erforderliche Untersuchungen einzuleiten und den Vorwürfen entgegenzutreten. Der Fund der mit Nandrolon verseuchten Zahnpasta im Fall Baumann war offensichtlich nur deshalb möglich, weil der Athlet unmittelbar im Anschluß an die zweite positive A-Probe am 12. November 1999 informiert worden war und aus diesem Grund zügig Untersuchungen eingeleitet werden konnten. Im Fall von Frau Uta Pippig dauerte es vier Monate, bis sie über den vorliegenden Verdacht in Kenntnis gesetzt wurde. Der DLV nahm ihr damit die Chance, den Doping-Vorwurf durch umgehend erstellte weitergehende Atteste einwandfrei zu widerlegen. Das ist insofern entscheidend für den Fall von Frau Pippig, als die übereinstimmende Auffassung aller Gutachter, der festgestellte erhöhte Testosteron-/Epitestosteron-Quotient sei pathologisch bedingt, bekanntlich weder die Anti-Doping-Kommission noch den Rechtsausschuß des DLV zu überzeugen vermochte.
Es ist nicht zu rechtfertigen, daß der Leiter des mit der Dopinganalytik im Auftrag des Verbandes tätige Professor Schänzer sich zumindest nach teilweiser Abstimmung mit dem DLV zum "Ermittlungsbeauftragten" des betroffenen Athleten Baumann macht und dessen gesamten Haushalt auf das Vorhandensein verbotener Substanzen überprüft. Gerade weil es beispielsweise im Hinblick auf Frau Pippig noch nicht einmal für erforderlich gehalten wurde, die für die verfahrensrelevante ordnungsgemäße Beschickung der Probencontainer benannten Zeugen zu vernehmen, erscheint die Handhabung der Angelegenheit im Fall Baumann völlig untragbar. Es wird hier mit derart unterschiedlichem Maß gemessen, daß die gegenüber Frau Pippig ausgesprochene Sperre sich allein bereits im Hinblick auf die angewandten Verfahrensmaximen als rechtswidrig darstellt. Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gebietet die gleichartige Behandlung sich entsprechender Sachverhalte. Genau dies ist im Hinblick auf die Fälle Pippig und Baumann noch nicht einmal im Ansatz geschehen.
Das Vertrauen der Athleten in die Institution des Verbandes wird durch entsprechende Handlungen zerstört. Wenn der Verband sich dem Athleten Baumann einem Anwalt gleich unterstützend und schützend zur Verfügung stellt und entsprechende Maßnahmen Frau Pippig und anderen Athleten nicht zu Teil werden läßt, so ist dies eine völlig unangemessene Ungleichbehandlung sogenannter Dopingfälle. Die zahlreichen Widersprüche im Fall von Frau Pippig wurden weder im Rahmen des Verbandsverfahrens noch durch den Rechtsausschuß des Leichtathletik Verbandes aufgeklärt. Allein der vermeintlich festgestellte Befund in den vertauschten und durchfeuchteten Urinproben wurde zum allein maßgeblichen Kriterium des Schuldspruchs gemacht, ohne den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, ohne auf die vorliegenden entgegenstehenden Sachverständigengutachten einzugehen, ohne die behandelnden Ärzte der Athletin zu hören, ohne sich mit dem körperlichen Zustand der Betroffenen zum Zeitpunkt der Probenentnahme zu beschäftigen, ohne den vermeintlichen Befund vor dem Hintergrund früherer Proben zu werten und ohne auch nur im Ansatz eine dem betroffenen Athleten Baumann nunmehr zu Teil gewordene Unterstützung auch Frau Pippig entgegenzubringen.
Es kann nicht sein, daß der Verband sich die sportlichen Leistungen seiner Athleten zurechnet, um diese dann bei Aufkommen eines Verdachts als Dopingsünder zu stigmatisieren und mit einem mehrjährigen Berufsverbot zu belegen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der konkreten Handhabung des Falles Pippig und hier der Nichtbegründung der gefällten Entscheidung kann ein derartiges Vorgehen nicht akzeptiert werden.
Die Organe des Verbandes sind aufgefordert, rechtsstaatlichen Anforderungen genügende Verfahren gegen in Verdacht geratene Sportler durchzuführen und sowohl be- als auch entlastende Umstände angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für den Fall Baumann als auch für frühere und künftige Fälle. Da die derzeitige Administration des Verbandes sich zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht in der Lage zeigte, wird der Verbandsvorsitzende und die übrigen betroffenen Funktionäre aufgefordert, dafür die Verantwortung zu übernehmen.
Dieses Schreiben wird als sogenannter "offener Brief" der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ketels
Rechtsanwalt
Offener Brief auf Uta Pippig's Homepage an den DLV:
Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV)
z.Hd. des Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Helmut Digel
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt
15.12.1999
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn die Anteilnahme von DLV-Vertretern an dem Schicksal des unter Dopingverdacht stehenden Athleten Baumann aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen der Beteiligten größer sein mag als in anderen Dopingfällen, so ist dennoch im Rahmen der Durchführung eines fairen Verfahrens ausnahmslos zu gewährleisten, daß diese persönlichen Beziehungen keinerlei Einfluß auf die Führung des Verfahrens haben. Ein derartiger Einfluß ist jedoch im Fall des unter Dopingverdacht geratenen Athleten Baumann festzustellen: Von der in der Öffentlichkeit zur Schau gestellten, demonstrativen Anteilnahme über die Abgabe von Ehrenerklärungen bis hin zu einer bisher nicht dagewesenen Unterstützung des Betroffenen durch mehrere Mitarbeiter des offiziellen Dopinglabors an der Sporthochschule Köln reicht die Palette der im Fall Baumann festzustellenden Besonderheiten.
Gerade weil eine effektive Bekämpfung des Dopings die Gewährleistung eines neutralen und somit fairen Verfahrens zur zwingenden Voraussetzung hat, erscheint das nunmehr an den Tag gelegte Verhalten sowohl des Verbandsvorsitzenden als auch des Laborleiters Schänzer und seiner Mitarbeiter völlig unangemessen. Nicht nur bei ebenfalls betroffenen Athleten, sondern auch in der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, daß mit Baumann ein Vorbildathlet trotz konkreter Dopingvorwürfe in seiner bisherigen Stellung erhalten werden soll auch wenn dies um den Preis der Glaubwürdigkeit und der Gewährleistung eines unabhängigen, neutralen und sachorientierten Verfahrens geschieht. Der Eindruck, daß im Hinblick auf den Fall Baumann nicht sein kann, was nicht sein darf, wird durch die Handlungen und Erklärungen des genannten Personals in den vergangenen Tagen bestätigt. Anstatt die üblichen Ermittlungen und Verfahrensabläufe auch in Bezug auf den Athleten Baumann einzuleiten, geht und ging es in der Öffentlichkeit zunächst nahezu ausschließlich darum, entlastende Umstände anzunehmen und zu verbreiten. Die entsprechenden Erklärungen und Handlungen sind augenscheinlich darauf gerichtet, den betroffenen Athleten von der durch den Verdacht begründeten Bürde zu befreien.
Gerade weil die persönliche bzw. freundschaftliche Beziehung des Verbandsvorsitzenden zu dem betroffenen Athleten in der Öffentlichkeit wiederholt praktiziert und durch die Beteiligten bekundet worden ist, ergibt sich zur Vermeidung der anderenfalls zwingend entstehenden Vermutungen, der unabwendbare Zwang zur vollständigen Zurückhaltung des Vorsitzenden. Gerade diesem Anspruch sind Sie, sehr geehrter Herr Präsident, jedoch nicht gerecht geworden.
Besonders bitter sind die in diesem Zusammenhang zu machenden Erfahrungen für diejenigen Athleten, die sich ebenfalls einem Dopingverdacht ausgesetzt sehen: Obwohl beispielsweise die Athletin Uta Pippig im Rahmen eines nunmehr bereits mehr als 20 Monate dauernden Verfahren einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt ist, wurde die Entscheidung des Rechtsausschusses des Deutschen Leichtathletik Verbandes vom 16.07.1999 durch die eine zweijährige Sperre verfügt wurde bislang nicht begründet. Obwohl bis heute der Nachweis einer verbotenen Substanz im Körper der Athletin nicht erbracht worden ist und insbesondere nicht ermittelt worden ist, um welche konkrete Substanz es sich insoweit handeln soll, wurde gegenüber Frau Pippig nicht im Ansatz mit dem gleichen Engagement verfahren - insbesondere was entlastende Umstände anging -, wie nunmehr bei Baumann. Frau Pippig ist erst vier Monate nach der Probenauswertung über den ihr gegenüber gehegten Verdacht informiert worden. Ihr wurde die Möglichkeit genommen, zeitnah erforderliche Untersuchungen einzuleiten und den Vorwürfen entgegenzutreten. Der Fund der mit Nandrolon verseuchten Zahnpasta im Fall Baumann war offensichtlich nur deshalb möglich, weil der Athlet unmittelbar im Anschluß an die zweite positive A-Probe am 12. November 1999 informiert worden war und aus diesem Grund zügig Untersuchungen eingeleitet werden konnten. Im Fall von Frau Uta Pippig dauerte es vier Monate, bis sie über den vorliegenden Verdacht in Kenntnis gesetzt wurde. Der DLV nahm ihr damit die Chance, den Doping-Vorwurf durch umgehend erstellte weitergehende Atteste einwandfrei zu widerlegen. Das ist insofern entscheidend für den Fall von Frau Pippig, als die übereinstimmende Auffassung aller Gutachter, der festgestellte erhöhte Testosteron-/Epitestosteron-Quotient sei pathologisch bedingt, bekanntlich weder die Anti-Doping-Kommission noch den Rechtsausschuß des DLV zu überzeugen vermochte.
Es ist nicht zu rechtfertigen, daß der Leiter des mit der Dopinganalytik im Auftrag des Verbandes tätige Professor Schänzer sich zumindest nach teilweiser Abstimmung mit dem DLV zum "Ermittlungsbeauftragten" des betroffenen Athleten Baumann macht und dessen gesamten Haushalt auf das Vorhandensein verbotener Substanzen überprüft. Gerade weil es beispielsweise im Hinblick auf Frau Pippig noch nicht einmal für erforderlich gehalten wurde, die für die verfahrensrelevante ordnungsgemäße Beschickung der Probencontainer benannten Zeugen zu vernehmen, erscheint die Handhabung der Angelegenheit im Fall Baumann völlig untragbar. Es wird hier mit derart unterschiedlichem Maß gemessen, daß die gegenüber Frau Pippig ausgesprochene Sperre sich allein bereits im Hinblick auf die angewandten Verfahrensmaximen als rechtswidrig darstellt. Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gebietet die gleichartige Behandlung sich entsprechender Sachverhalte. Genau dies ist im Hinblick auf die Fälle Pippig und Baumann noch nicht einmal im Ansatz geschehen.
Das Vertrauen der Athleten in die Institution des Verbandes wird durch entsprechende Handlungen zerstört. Wenn der Verband sich dem Athleten Baumann einem Anwalt gleich unterstützend und schützend zur Verfügung stellt und entsprechende Maßnahmen Frau Pippig und anderen Athleten nicht zu Teil werden läßt, so ist dies eine völlig unangemessene Ungleichbehandlung sogenannter Dopingfälle. Die zahlreichen Widersprüche im Fall von Frau Pippig wurden weder im Rahmen des Verbandsverfahrens noch durch den Rechtsausschuß des Leichtathletik Verbandes aufgeklärt. Allein der vermeintlich festgestellte Befund in den vertauschten und durchfeuchteten Urinproben wurde zum allein maßgeblichen Kriterium des Schuldspruchs gemacht, ohne den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, ohne auf die vorliegenden entgegenstehenden Sachverständigengutachten einzugehen, ohne die behandelnden Ärzte der Athletin zu hören, ohne sich mit dem körperlichen Zustand der Betroffenen zum Zeitpunkt der Probenentnahme zu beschäftigen, ohne den vermeintlichen Befund vor dem Hintergrund früherer Proben zu werten und ohne auch nur im Ansatz eine dem betroffenen Athleten Baumann nunmehr zu Teil gewordene Unterstützung auch Frau Pippig entgegenzubringen.
Es kann nicht sein, daß der Verband sich die sportlichen Leistungen seiner Athleten zurechnet, um diese dann bei Aufkommen eines Verdachts als Dopingsünder zu stigmatisieren und mit einem mehrjährigen Berufsverbot zu belegen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der konkreten Handhabung des Falles Pippig und hier der Nichtbegründung der gefällten Entscheidung kann ein derartiges Vorgehen nicht akzeptiert werden.
Die Organe des Verbandes sind aufgefordert, rechtsstaatlichen Anforderungen genügende Verfahren gegen in Verdacht geratene Sportler durchzuführen und sowohl be- als auch entlastende Umstände angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für den Fall Baumann als auch für frühere und künftige Fälle. Da die derzeitige Administration des Verbandes sich zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht in der Lage zeigte, wird der Verbandsvorsitzende und die übrigen betroffenen Funktionäre aufgefordert, dafür die Verantwortung zu übernehmen.
Dieses Schreiben wird als sogenannter "offener Brief" der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ketels
Rechtsanwalt