Alt 01.11.11, 20:07
Standard Europäische Lösung - Die Initiativstellungnahme des EWSA
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Nachweislich wird die Schere zwischen Lohn- und Gewinneinkommen größer. Die Gewinne aus dem Kapitalvermögen fließen in der Regel jedoch nur einer kleinen Bevölkerungsgruppe zu und sind in den vergangenen Jahren stets schneller als die Lohneinkommen gewachsen. Dies ist kein deutsches Phänomen.

Auch in anderen Ländern wird die Schere immer größer. Dass sich an diesem Trend etwas ändert, ist nicht absehbar. Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzlich zum (tariflich) vereinbarten Arbeitseinkommen, am Kapitaleinkommen zu partizipieren.

In vielen europäischen Ländern ist die Mitarbeiterbeteiligung – insbesondere die Belegschaftsaktie – vielfach gelebte Praxis. Aber es gibt auch Länder, in denen eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg oder Kapital des Unternehmens nur sehr selten anzutreffen ist. Hinzu kommt die Problematik der länderspezifischen Regelungen, die es insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen schwierig macht, allen Arbeitnehmern im Unternehmen ein Angebot zu unterbreiten. Hohe Aufwendungen für die Einführung eines Beteiligungsmodells werden außerdem immer wieder in Gesprächen mit Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Betriebsräten verschiedener Branchen als Hürde genannt. Oftmals wird deshalb nur eine Erfolgs- statt einer Kapitalbeteiligung angeboten. Genau hier setzt die Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) an.

Gegenseitige Anerkennung gefolgt von einem europäischen Beteiligungsmodell
Mit der im Oktober 2010 verabschiedeten Stellungnahme fordert der EWSA die Europäische Kommission auf, der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung europaweit neue Impulse zu geben. Dabei sollen die nationalen Modelle und deren Inanspruchnahme detailliert ausgewertet werden. Die Identifikation und Präsentation von Best-Practice-Beispielen aus unterschiedlichen Ländern sollen dazu beitragen, dass finanzielle Beteiligung von Arbeitnehmern ins öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Perspektivisch soll ein einheitliches europäisches Beteiligungsmodell erarbeitet werden. Dieses Modell soll jedem Unternehmen als zusätzliche Option zur Verfügung stehen. Dessen europaweite gleiche Anreizhöhe wird die Einführung – insbesondere grenzüberschreitender – Unternehmen und Inanspruchnahme fördern. Die erforderliche einfache Ausgestaltung muss es zudem ermöglichen, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie jede Unternehmensrechtsform (auch Non-Profit-Unternehmen) das Modell ohne hohe administrative Kosten einführen können. Dies ist das langfristige Ziel der Initiativstellungnahme.

Immer mehr Unternehmen produzieren bereits heute im europäischen Ausland oder gründen Zweigstellen zur Kundenbetreuung. Parallel werden Erwerbsbiographien zunehmend multinational. Kurzfristig ist es deshalb notwendig, dass es zu einer gegenseitigen Anerkennung länderspezifischer Modelle innerhalb der EU kommt. Damit käme es zu einer Ausweitung des Angebotes trotz der bestehenden unterschiedlichen nationalen steuerlichen Anreize.

Nationale Unterschiedlichkeiten respektieren
Die Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedsländern ist sehr heterogen. Ähnlich wie bei dem Thema Steuerharmonisierung führt dies auch bei der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern zu vielfältigen Spannungen. Diskussionen sind verständlicherweise geprägt von Verlustängsten gegenüber dem Status quo, insbesondere bei Vertretern der Länder, die bereits vielfältige Partizipationsmöglichkeiten gesetzlich fixiert haben. Aus diesem Grund wurden bereits allgemeine Grundsätze parallel in der Initiativstellungnahme verabschiedet. Dazu gehört unter anderem, dass sämtliche Mitarbeiter begünstigt werden müssen, Unternehmen jeglicher Größe das vereinbarte Modell anwenden können und die Teilnahme ebenso freiwillig sein muss. Diese und weitere Prinzipien bilden den Grundstock, den nächsten Schritt, die gegenseitige Anerkennung, voranzutreiben.

Von Alexander Graf von Schwerin, EWSA, und Marion Weckes, Hans-Böckler-Stiftung*


Ursprünglich erschienen in der GoingPublic Special „Mitarbeiterbeteiligung“.
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*) Alexander Graf von Schwerin ist seit 1991 Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesregierung. Er ist verantwortlich für Führungspositionen in der Außenpolitik bei Verkehr und Energie. Als Vizepräsident ist er zudem zuständig für die Finanzen des Ausschusses. Marion Weckes ist seit 2007 Referatsleiterin bei der Hans-Böckler-Stiftung. Neben vielen Untersuchungen und empirischen Analysen berät sie Aufsichtsräte und Betriebsräte, insbesondere bei den Themen Externe Rechnungslegung, Vorstandsvergütung, Diversity in Aufsichtsräten und finanzielle Mitarbeiterbeteiligung.
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