Alt 07.09.12, 15:06
Standard Offshore-Windenergie - Eckpfeiler der Energiewende
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Die erneuerbaren Energien in Deutschland haben in den ersten sechs Monaten dieses Jahres erstmals die 25-Prozent-Marke überschritten. Nach ersten Schätzungen deckten sie im ersten Halbjahr 2012 mit 67,9 Mrd. kWh ein Viertel des deutschen Strombedarfs. Die Windenergie ist mit einem Anteil von 9,2% nach wie vor die wichtigste erneuerbare Energie.

Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung soll die Windenergie mit einem Anteil von rund 50% die entscheidende Rolle bei der Stromerzeugung 2050 spielen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie soll und muss dabei eine tragende Rolle übernehmen. Die Windkraftkapazitäten offshore sollen auf ca. 10 GW bis 2020 und 25 GW bis 2030 ausgebaut werden.

Für die deutsche Wirtschaft ergeben sich durch den Ausbau auf hoher See große Chancen. Vor allem Unternehmen der maritimen Wirtschaft profitieren davon. Das betrifft Werften genau so wie Industrieunternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus. Für strukturschwache Küstenregionen – und vor allem für die als Basis für die Offshore-Einsätze fungierenden Hafenstandorte an Nord- und Ostsee – ergibt sich somit ein großes industrielles Potenzial, das Arbeitsplätze schaffen und zusätzliche Wertschöpfung erzeugen wird.

Die Unternehmen, die sich als erste in Nord- und Ostsee gewagt haben, um dort Windparks zu installieren, leisten wahre Pionierarbeit. Um ihnen unter die Arme zu greifen, haben wir das KfW-Sonderprogramm „Offshore Windenergie“ mit einem Kreditvolumen von 5 Mrd. EUR aufgelegt, das die Finanzierung der Großinvestitionen erleichtert. Mit der EEG-Novelle 2012 haben wir das sog. Stauchungsmodell eingeführt, wodurch die die Refinanzierung der Investitionen verbessert wird. Die Arbeit in der „Plattform zukunftsfähige Netze“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird intensiv fortgeführt und erzeugt Ergebnisse, die umgesetzt werden.

Dennoch sind die Herausforderungen bei den deutschen Offshore-Windparks enorm. Sie befinden sich in großen Wassertiefen und weit von der Küste entfernt, was insbesondere die Kosten für die Netzanbindung verteuert. Finanzierungs- oder Haftungsfragen, aber auch die langen Lieferfristen für die Kabel haben zuletzt für Verzögerungen gesorgt. Wir haben daher zum Thema der Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorgelegt, insbesondere zur Haftung der Übertragungsnetzbetreiber. Bei verspäteter Errichtung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark einen pauschalierten Schadensersatz erhalten, der sich an der entgangenen EEG-Einspeisevergütung orientiert.

Weiterer Bestandteil der Regelung soll ein Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks sein. Dieser Plan wird Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe künftiger Netzanschlüsse verbindlich festlegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen.

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz haben wir bereits 2011 die Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben Ende Mai den ersten bundesweiten Netzentwicklungsplan vorgelegt, der nach dem Konsultationsverfahren Basis für den Bundesbedarfsplan sein wird, der den energiewirtschaftlichen Bedarf für bestimmte Leitungen per Gesetz feststellt. Davon erwarten wir einen wichtigen Beitrag zu einem beschleunigten Netzausbau.

An Herausforderungen mangelt es also nicht. Bei der Lösung der anstehenden Aufgaben wird es vor allem auf eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten ankommen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin für die erforderliche Planungssicherheit sorgen und Rahmenbedingungen schaffen, die für den effizienten Ausbau der Offshore-Windenergie notwendig sind.

Von Hans-Joachim Otto MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Ursprünglich erschienen in der GoingPublic Sonderausgabe „Cleantech 2012“.
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